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Bayerische Polizei warnt vor Fake-Vorladungen mit Trojanern

Aktuell warnt das Bayerische Landeskriminalamt vor Fake-E-Mails. Sie täuschen eine Vorladung der Polizei nur vor. Empfänger sollten jedoch nicht den Nachrichtenanhang öffnen, denn hiermit gelangt ein Virus auf den PC.

Täuschung mit Polizei-Wappen

Auf den ersten Blick sieht die E-Mail täuschend echt aus: Das Wappen der bayerischen Polizei, dazu die Anschrift der Dienststelle sowie ein Termin, an dem der Empfänger zur angeblichen Vorladung kommen soll. Solche Fake-Mails kommen derzeit vermehrt in Bayern vor – das Landeskriminalamt warnt jetzt offiziell vor den Nachrichten. Auch die Münchner Polizei warnt via Twitter vor den falschen Vorladungen, wie abendzeitung-muenchen.de dazu informierte.

Den Mails zufolge soll der Empfänger einer Straftat verdächtig sein und sich deswegen auf der genannten Polizeidienststelle zur Vernehmung melden. Außerdem wird der Betroffene darauf hingewiesen, er könne weitere Unterlagen zu "der Ermittlungssache" dem Anhang der Nachricht entnehmen.

Anhang bitte nicht öffnen!

Wer jedoch auf den Anhang klickt, erhält nicht Einsicht in bestimmte Akten. Stattdessen wird durch das Öffnen der Datei ein Trojaner auf den Computer des E-Mail-Empfängers installiert. Der Zweck des Virus' ist derzeit noch nicht bekannt, Experten des Bayerischen Landeskriminalamts haben die Ermittlungen dazu aufgenommen, wie es weiter dazu heißt.

Woran erkennt man eine gefälschte Vorladung

Die gefälschten Vorladungen sind auch an der Formulierung "Dies ist eine Vorladung der deutschen nationalen Polizeiabteilung" oder am Fehlen von Umlauten im Text zu erkennen.

Wer eine solche Fake-E-Mail bekommen hat, sollte das Original aufbewahren und bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Im Zweifelsfall kann mit einem Anruf auf der jeweiligen Polizeiinspektion geklärt werden, ob es sich um eine echte oder um eine gefälschte Vorladung handelt.

Polizei verschickt echte Vorladungen per Post

Übrigens: Grundsätzlich werden Vorladungen der Bayerischen Polizei mit der Post verschickt oder persönlich überbracht.

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