Die Kriminalpolizei warnt vor dieser Schadsoftware und rät, solche Rücküberweisungen nicht zu tätigen und bei Zweifel über die Echtheit einer Forderung erst bei der eigenen Bank nachzufragen oder Kontoauszüge in Papierform zu holen.
Verschlüsselung & Datensicherheit
Trojaner per gefälschter Fehlüberweisung
Beim Online-Banking taucht in solchen Fällen eine Meldung auf, dass versehentlich eine Gutschrift (meist im vierstelligen Bereich) auf dem Konto gutgeschrieben ist und der Betroffene das fälschlich eingegangene Geld doch zurücküberweisen möge. Meist sind - um Seriosität vorzutäuschen - Behörden als Fehlüberweiser angegeben. Diese Schadsoftware schafft es auch, die Kontoaufstellung am Bildschirm so zu manipulieren, dass tatsächlich ein virtueller Geldbetrag auf dem Konto gutgeschrieben ist. Auf tatsächlichen Kontoauszügen der Bank ist dieser Betrag nicht vorhanden.
Die Kriminalpolizei warnt vor dieser Schadsoftware und rät, solche Rücküberweisungen nicht zu tätigen und bei Zweifel über die Echtheit einer Forderung erst bei der eigenen Bank nachzufragen oder Kontoauszüge in Papierform zu holen.
Die Kriminalpolizei warnt vor dieser Schadsoftware und rät, solche Rücküberweisungen nicht zu tätigen und bei Zweifel über die Echtheit einer Forderung erst bei der eigenen Bank nachzufragen oder Kontoauszüge in Papierform zu holen.