Mobile Security

Klage: Verbraucherschützer gegen WhatsApp

Klage: Verbraucherschützer gegen WhatsApp
Versprechen über den Austausch von Nutzerdaten wurde nicht gehalten

Es ist zwei Jahre her, dass Facebook WhatsApp übernommen hat. Verbraucherschützer warnen in diesem Zusammenhang immer wieder vor einer widerrechtlichen Datenweitergabe an Facebook. Nun hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor dem Landgericht Berlin Klage gegen WhatsApp eingereicht.

Widerrechtliche Datensammlung und Weitergabe

Auf der Grundlage der im vorigen Jahr veränderten Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen erfolgte durch WhatsApp die Sammlung und widerrechtliche Weitergabe von Daten an Facebook, monierten die Verbraucherschützer, wie n-tv.de kürzlich berichtete. Auf Grund der Intervention von Datenschützern und einer Abmahnung durch den vzbv hatte Facebook die Weitergabe und Nutzung von Daten europäischer WhatsApp-Nutzer an den Mutterkonzern ausgesetzt.

Daneben hat aber WhatsApp Ende August angekündigt, künftig die Telefonnummern der Nutzer an Facebook weiterzugeben. Außerdem sollen mit der Konzernmutter Informationen darüber geteilt werden, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt wird. Dadurch sollen Werbung und die Freunde-Vorschläge in Facebook-Diensten verbessert werden, hieß es.

Datenweitergabe an Facebook-Unternehmensgruppe

Es ist die Weitergabe von Daten, unabhängig davon, ob die Anwender einen Facebook-Account haben oder nicht, an die gesamte Facebook-Unternehmensgruppe, die der vzbv kritisiert. Besonders problematisch wird dabei auch die Tatsache gesehen, dass auch Nummern von Verbrauchern, die lediglich im Telefonbuch der WhatsApp-Kunden gespeichert sind, an die gesamte Facebook-Unternehmensgruppe gingen.

Was ist das Ziel der Klage?

Die Verbraucherschützer wollen mit ihrer Klage erreichen, dass alle weitergeleiteten Daten gelöscht werden. Daneben geht es um die Unterlassung von insgesamt acht beanstandeten Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie gegenüber den Nutzern.

Ein Beispiel dafür ist die Weitergabe von Werbematerial aus der Facebook-Unternehmensgruppe an WhatsApp-Nutzer, ohne deren Einwilligung. Carola Elbrecht, Rechtsreferentin beim vzbv erkärte dazu:

"Facebook hat im Jahr 2014 öffentlichkeitswirksam erklärt, die Nutzerdaten zwischen den beiden Diensten nicht auszutauschen"

"Dieses Versprechen hat nicht lange gehalten."

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