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Facebook Like-Button nicht rechtens

Facebook Like-Button nicht rechtens
Urteil gegen Like-Button von Facebook

Es ist der berühmte Like-Button, den nun das LG Düsseldorf für rechtswidrig erklärt hat. Das Urteil, das noch nicht in Kraft ist,könnte nun für Website-Betreiber unangenehm werden. Konkret geht es um das Problem der Übertragung von IP-Adressen der Nutzer, die eine mit Facebook-Plugin versehene Webseite öffnen.

Like-Button-Verbot durch LG Düsseldorf

Wie das Landgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil erklärte, ist der Einsatz des Like-Buttons von Facebook rechtswidrig. Laut Bericht von t3n.de ist das Gericht der Ansicht, dass Nutzer von dem Betreiber einer Website darüber aufgeklärt werden müssen, welche Daten der Like-Button an Facebook überträgt. Es geht konkret um die Übertragung der IP-Adressen der Nutzer, die eine Website aufrufen, auf der das entsprechende Facebook-Plugin eingebunden ist. Für das LG Düsseldorf handelt es sich dabei um personenbezogene Daten, daher reiche auch ein Hinweis in der Datenschutzerklärung nicht aus.

Im konkreten Fall ging es um eine Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Website Fashion ID, die zum Bekleidungshersteller Peek & Cloppenburg gehört. Die hatte über das Page-Plugin die Anzahl der Facebook-Fans der Website eingeblendet. Da es dem Gericht aber vornehmlich um die Sammlung personenbezogener Daten ohne Einwilligung der Nutzer ging, dürfte auch der reguläre Like-Button rechtswidrig sein.

2-Klick-Lösung schützt vor Abmahnung

Wie es heißt kann das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, angefochten werden. Seitens Fashion ID wurde als Gegenreaktion eine sogenannte 2-Klick-Lösung für ihre Social-Plugin in die Website integriert. Dabei wird das eigentliche Facebook-Plugin erst durch Zutun des Nutzers aktiviert, so dass auch erst dann Daten von ihm an Facebook übertragen werden.

Aus Anwaltskreisen wird von einem Vorbildcharakter des Urteils gesprochen. Das bedeutet, dass sich auch andere Gerichte an diesem Urteil  orientieren werden. Es scheint durchaus sinnvoll, wenn Website-Betreiber dem Vorbild von Fashion ID folgen und ebenfalls eine 2-Klick-Lösung für ihre Social-Plugins einbauen.

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