Auch TAN- Verfahren schützen nicht
Die Meldungen erwecken den Anschein, als ob sie tatsächlich vom Bankinstitut selbst stammen. Erst nachdem diese ausgefüllt sind und die angebliche Testüberweisung durchgeführt wurde, können weitere Funktionen der Banking-Webseite genutzt werden. Trotz TAN Bestätigung ist nun kein Schutz vor Banking-Trojanern gegeben. Auch die aktuelleren m- und App-TAN-Verfahren sind hier nicht hilfreich.
Die niedersächsische Polizei rät:
in solchen Fällen den Browser zu schließen und anschließend einen Viren-Scan durchzuführen. Außerdem empfiehlt es sich, zusätzlich den EU-Cleaner von der Website botfrei.de zu verwenden.