Mobile Security

Vorsicht: Neue WhatsApp Abzocke und Abofalle über persönliche Kontakte!

Wieder mal eine Abofalle beim  WhatsApp Messenger, welche die Neugier der Nutzer ausnutzt. Tückisch ist, dass die Abzocke durch real existierende persönliche Kontakte ausgelöst wird. Wichtig: nicht zahlen! Das beste Gegenmittel: Drittanbietersperren!

Zehn Kontakte sollen angesprochen werden

Abzocke über WhatsApp ist mittlerweile genauso verbreitet wie über Facebook, Amazon und ähnliche reichweitenstarke digitale Plattformen. Trojaner-Info berichtete in letzter Zeit über diverse Betrugsmaschen wie zum Beispiel die Abzocke mit IKEA-Gutscheinen oder Abofallen durch angeblich abgelaufene Lizenzrechte. Die Anti-Abzocke-Plattform mimikama.at berichtete aktuell darüber, dass eine neue Betrugsmasche im Umlauf ist, die unser aller Neugier missbraucht. Die Abzocke startet mit einer eingehenden Nachricht ...

 

WhatsApp Abofalle Chat
Die vermeintlich attraktive Offerte über WhatsApp. Quelle: www.mimikama.at

Dahinter steckt das Versprechen, dass Nutzer nach Weiterleitung der Message an zehn Kontakte später sehen können, mit wem die eigenen Kontakte über WhatsApp chatten. Das Angebot erscheint vor allem deswegen authentisch und glaubwürdig zu sein, da es von eigenen Kontakten versendet wird. Diese sind der Masche selbst auf den Leim gegangen und versuchen, diese Nachricht tatsächlich an zehn Kontakte zu versenden. Hat das Abzocke-Opfer die zehn Kontakte mit der Nachricht behelligt, wird es auf eine dubiose Seite umgeleitet, die eine Abofalle mit Gewinnspielen darstellt. Solche Zielseiten werden von Cyber-Betrügern kontinuierlich geändert: Bei jedem neuen Klicken erscheinen oft eine andere Seite, ein neues Gewinnspiel, eine neue Abofalle.

Auf keinen Fall zahlen!

Nutzer, die auf das betrügerische Angebot hereingefallen sind und auf ihrer Telefonrechnung das Abo eines Drittanbieters finden, sollten den strittigen Betrag nicht bezahlen. Als Rechnungspartner taucht in vielen Fällen eine gewisse freenet digital GmbH auf, die sich auf solche Abos spezialisiert. Wird die Rechnung im Lastschriftverfahren eingezogen, sollten Nutzer die gesamte Rechnungssumme binnen acht Wochen von der Bank zurückbuchen lassen und den um den Abopreis gekürzten Betrag an den Mobilfunkanbieter überweisen. Zeitgleich sollten sie sowohl bei ihrem Mobilfunkanbieter als auch beim Drittanbieter der Forderung widersprechen. Das ist wichtig, damit der Mobilfunkanbieter die Mahnung für den noch ausstehenden Betrag aussetzt.

Etwas anders verhält es sich bei einer Prepaid-Karte. Hier ist ein bereits abgezogener Betrag in der Regel verloren – denn erfahrungsgemäß weigern sich solche Anbieter, den Betrag zu erstatten. Nutzer müssten ihn einklagen, was sich in den wenigsten Fällen lohnen dürfte. Dennoch sollte der Forderung beim Drittanbieter widersprochen werden.

Besserer Schutz vor Abzocke durch Drittanbietersperre

Um sich künftig zu schützen, können Verbraucher eine sogenannte Drittanbietersperre einrichten lassen. Sie verhindert, dass die Mobilfunknummer des Smartphones an den Drittanbieter übertragen wird. Dieser hat keine Möglichkeit, Forderungen zu erheben. Die Einrichtung der Sperre ist kostenlos und kann formlos beim jeweiligen Kundenservice des Mobilfunkanbieters in unterschiedlichen Stufen beantragt werden. Auf Nachfrage ermöglichen manche Anbieter auch eine Teilsperre für bestimmte Nummern oder Dienste. Hier der Direktkontakt zu den großen deutschen Providern:

  • Deutsche Telekom: 2202 (Smartphone) und 0800-3 30 22 02 (Festnetz) — kostenlos
  • Vodafone: 12 12 oder 0800 172 12 12 (Festnetz) — kostenlos
  • Telefonica/O2: 55222, 01804-05 52 22 (Festnetz) — 0,20 Euro pro Telefonat.

Zum Teil werden bereits abgeschlossene Abos von einer Drittanbietersperre ausgenommen. Nutzer müssen das bei ihrem Mobilfunkanbieter erfragen. Bei Prepaid-Karten hilft im Zweifelsfall nur, sich das Guthaben der Karte ausbezahlen zu lassen und Nummer oder Anbieter zu wechseln, damit keine weiteren Abo-Beträge abgebucht werden können.

Weiterführende Infos gibt es auch zum Beispiel auf der Webseite drittanbietersperre.com oder auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW.

Zurück

Diesen Beitrag teilen
Weitere Meldungen zum Thema
oben