Ende der Störerhaftung in Deutschland
Der SPIEGEL und das Handelsblatt berichteten heute zuerst über die Einigung der Koalition zum neuen Telemediengesetz. Das Gesetz könnte dann im Herbst in Kraft treten. Schwung in das Thema hatte ein im Frühjahr erschienenes Gutachten des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof gemacht — es entlässt gewerbliche WLAN-Anbieter aus der Haftung (Trojaner-Info berichtete).
Mit der Wende beim Thema WLAN hat der derzeit stark umstrittene Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel eine neue Niederlage kassiert: Denn mit der heutigen Einigung ist sein scharf kritisierter Gesetzentwurf des letzten Jahres vom Tisch. Der Entwurf hielt an der Störerhaftung fest und brachte somit keinen wesentlichen Fortschritt beim Thema „Öffentliches WLAN in Deutschland“. In dem Gabriel-Entwurf sollten private oder Kleingewerbe eine Vorschaltseite oder mit einer Passwortsperre das WLAN sichern — offensichtlich eine zu hohe Hürde für jeden Anbieter.
Deutschland bei Free WIFI ein Entwicklungsland
Die Störerhaftung besagt, dass jeder WLAN-Endanbieter seinen Anschluss mit „zumutbaren Maßnahmen“ und „angemessen“ zu sichern hat und für jeden einzelnen Nutzer darlegen kann, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Dazu zählen zum Beispiel das illegalen Kopieren von Filmen oder Musik. Absatz 4 von Paragraf 8 soll wohl ersatzlos gestrichen werden.
Deutschland hinkt hinsichtlich der Verbreitung von Hotspots weit hinter dem internationalen Niveau hinterher – übrigens oft auch ein Ärgernis für internationale Urlauber in Deutschland. Während Südkorea oder Großbritannien auf rund 37 bzw. 29 Hotspots je 10.000 Einwohner kommen, liegt die Zahl der WLAN Zugangspunkte in Deutschland grade mal bei fast 2 (mehr).