Mobile Security

Mobilfunkstandard 5G birgt Sicherheitsrisiken

Mobilfunkstandard 5G birgt Sicherheitsrisiken
Auch Kriminelle können den neuen Mobilfunkstandard 5G für ihre Zwecke nutzen.

Telefongespräche über 5G sollen abhörsicher sein. Aus der Sicht des Datenschutzes eine durchaus positive Seite. Allerdings können auch Kriminelle davon profitieren und so ein Sicherheitsproblem bewirken. Umso wichtiger werden Trojaner für die Behörden.

Risiken für die Innere Sicherheit

Der neue Mobilfunkstandard 5G birgt nach Einschätzung von Hamburgs Verfassungsschutzchef Torsten Voß Risiken für die Innere Sicherheit, wie onlinekosten.de  unter Berufung auf dpa berichtete.

"Das Problem sind die Verschlüsselungsmöglichkeiten durch 5G",

sagte Voß der Deutschen Presse-Agentur. Diese würden

 "natürlich auch Extremisten und Terroristen für ihre Kommunikation ausnutzen".

Gespräche über 5G sind abhörsicher

Während derzeit nur bestimmte Messenger-Apps mit sogenannter Ende-zu-Ende-Verschlüsselung abhörsicher seien, sei das bei Gesprächen im 5G-Netz generell der Fall. Das sei gut für den Datenschutz, aber ein "enormes Problem" für die Sicherheitsbehörden. Das neue Netz soll 2020 an den Start gehen.

Sicherheitsbehörden wünschen sich "Hintertür"

Voß, der den für den Verfassungsschutz zuständigen Arbeitskreis 4 der Innenministerkonferenz leitet, sprach sich für eine "technische Zugriffsmöglichkeit" aus, über die Behörden bei "begründeten Anlässen wie zum Beispiel Terrorverdacht" und mit Zustimmung der zuständigen G10-Kommission des Bundestages Telefongespräche abhören könnten. Er sei jedoch skeptisch, ob die Hersteller den Sicherheitsbehörden auf den Geräten eine solche Hintertür offen lassen würden.

Trojaner umgehen das Verschlüsselungsproblem

Umso wichtiger sei für die Sicherheitsbehörden die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Dabei werden sogenannte Trojaner auf Handys eingesetzt, um Gespräche abzuhören, bevor diese verschlüsselt über das Netz übertragen werden. Dem Verfassungsschutz in Bayern sei dies durch ein entsprechendes Landesgesetz bereits möglich, sagte Voß. In anderen Ländern - auch in Hamburg - fehlten hingegen solche Regelungen. Der Verfassungsschutz müsse aber mit der technischen Entwicklung und mit den Gegnern unserer Demokratie, die diese Technik nutzen, mithalten.

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