Die Standorterkennung zu Werbezwecken
Das Werbe-Netzwerk InMobi trackte die Standort-Daten von Smartphone-Nutzern, um ihnen zielgerichtete und standortabhängige Werbeanzeigen einblenden zu können. Der Code des Netzwerks ist wohl in mehrere tausend Smartphone-Apps integriert, sodass geschätzt eine Milliarde Nutzer weltweit mit standortbezogener Werbung erreicht werden können.
So konnten beispielsweise Geschäfte Kunden in ihre Filialen locken, indem sie zielgruppenorientierte Werbung in den Apps auf Mobilgeräten in der näheren Umgebung anzeigen lassen ließen. Über die WLAN-Netze konnten die Standorte der Smartphones recht genau bestimmt werden. Um ein umfassendes Bewegungsprofil erstellen zu können, wurden sämtliche Daten gespeichert.
InMobi darf nicht mehr tracken
Gegen InMobi wurde durch die US-Handelskommission FTC ein Verfahren eingeleitet, da ein Verdacht des Datenmissbrauchs bestand. Die Werbefirma beauptete, sie hätte ihre Geschäftspraxis nur mit Zustimmung ihrer Nutzer betrieben. Doch im Laufe der Ermittlungen kamen Zweifel daran auf, dass alle Anwender einem Tracking zugestimmt hatten. Nun muss die Firma ihr gesamtes Geschäftsmodell umstellen, denn das Gericht hat gegen ihren Gunsten entschieden.
Weitere Folgen: InMobil muss rund eine Million Dollar Strafe zahlen und alle Daten löschen, die unerlaubt erhoben wurden. Außerdem wird sie die kommenden 20 Jahre regelmäßig einer Datenschutz-Prüfung unterzogen. Dies kann von anderen Firmen durchaus als Warnschuss wahrgenommen werden, die Daten von Mobilgeräten nicht ohne Zustimmung des Anwenders zu nutzen.
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