Maßnahmenkatalog „Handlungsbedarf-Terroristenbekämpfung“
Laut einem aktuellen Bericht von computerwoche.de gab es einen Beschluss der Bundesregierung, der neue, verschärfte Regelungen für die Ausgabe von anonymen Prepaid-SIM-Karten enthält. Das bedeutet für die Vertreiber und Händler, dass sie Käufern von Prepaid-Karten immer den Ausweis und die kompletten Adressdaten abverlangen müssen. Das anonyme Telefonieren hat damit ein Ende.
Behörden sollen so in die Lage versetzt werden, mittels der gespeicherten Daten, die Suche nach eventuell Terrorverdächtigen zu optimieren. Ein Vorgehen, das viele Fragen aufwirft, insbesondere der Wahrung des Datenschutzes. Viele Unbeteiligte werden damit Gegenstand von Ermittlungen.
Internetunternehmen gegen Terrorpropaganda
Ziel der Bundesregierung ist es, auch die Internetunternehmen gegen Propaganda von Terrororganisationen zu mobilisieren. Angedacht ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Internetunternehmen, aktiv gegen Propaganda von Terrororganisationen in ihren Netzwerken vorzugehen. Geprüft wird derzeit eine Verschärfung des europäischen Rechts hinsichtlich der Haftung für terroristische Inhalte.
Die Bundesregierung ist auch damit befasst, neue Rechtsgrundlagen für die Zusammenarbeit der Geheimdienste zu schaffen. Konkret geht es um die Zusammenarbeit des Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV/Inland) sowie des Auslandsgeheimdienstes BND mit Diensten aus verbündeten europäischen und Nato-Staaten und Israel.