Verschlüsselung & Datensicherheit

Verein Digitalcourage klagt gegen Staatstrojaner

Verein Digitalcourage klagt gegen Staatstrojaner
Gegen den Staatstrojaner will der Verein Digitalcourage in Karlsruhe klagen.

Es sind die Datenschützer des Vereins Digitalcourage, die gegen den Staatstrojaner in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht  zu Felde ziehen wollen. Die unlängst dazu beschlossene Gesetzesänderung  bedeutet einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte sowie Risiken für die IT-Sicherheit.

Verfassungsklage gegen Staatstrojaner

Der Datenschutzverein Digitalcourage hat eine Verfassungsklage gegen das Instrument Staatstrojaner angekündigt, wie computerbase.de dazu informierte. Dazu erklärte der Digitalcourage-Gründungsvorstand padeluun:

„Staatstrojaner sind eine Hintertür in jedem unserer Smartphones und Computer, die sperrangelweit offen steht. Durch sie können staatliche Hacker und Kriminelle jederzeit einsteigen.“

Jeder der digital kommuniziere, sei davon betroffen und könne die Klage in Karlsruhe unterstützen. Mit dem mächtigeren Staatstrojaner sollen Daten direkt auf den Geräten vor der Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung abgegriffen werden.

In diesem Zusammenhang untermauern die Schäden durch die Krypto-Trojaner WannaCry und NotPetya, welche Auswirkungen die Sicherheitslücken aus dem Arsenal der NSA haben, die zuvor eine Hackergruppe veröffentlicht hatte.

Bundesverfassungsgericht soll entscheiden

In der Klage vertritt Digitalcourage das Argument:

Der Staatstrojaner verletzt das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme – und zwar in einer Form, die nicht verhältnismäßig ist. Denn eine nicht geschlossene Sicherheitslücke betreffe eben nicht nur den Verdächtigen, sondern sämtliche Nutzer.

Dazu erklärt der Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der die Klageschrift verfasst hat:

„Das Bundesverfassungsgericht hat auch noch keine verfassungsrechtliche Beurteilung des Schadens vorgenommen, der dadurch entsteht, dass Sicherheitslücken in IT-Systemen von den staatlichen Sicherheitsorganen bewusst offengehalten werden, um Trojaner für die Online-Durchsuchung und die Quellen-TKÜ zu installieren“

Die Kritikpunkte von Digitalcourage

Zu den Kritikpunkten von Digitalcourage gehören:

  • Die Ausweitung des Einsatzes der Quellen-TKÜ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung), diese soll es nun Behörden erlauben Nachrichten von verschlüsselten Messenger-Diensten wie WhatsApp und Telegram abzufangen. Es ist also ein Ersatz für die klassische Telefonüberwachung.
  • Die Online-Durchsuchung ermöglicht die vollständige Infiltration des Systems eines Verdächtigen durch den Trojaner. Die Anwendung soll nur bei „besonders schweren“ Fällen erfolgen, was die Datenschützer  jedoch in Zweifel ziehen. Angesichts der bisherigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts gehe das aber immer noch zu weit, so Digitalcourage.Hier bestehen Diskrepanzen zwischen dem Ansatz einer Online-Durchsuchung, die nur bei einer „konkreten Gefährdung eines überragend wichtigen Rechtsgutes“, möglich ist und den aufgeführten Straftaten wie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Schleusen von Flüchtlingen.
  • Ebenso existieren einige verfassungsrechtliche Fragen bei der Quellen-TKÜ. Noch hat das Bundesverfassungsgericht nicht entscheiden, ob dieser Staatstrojaner auch bei der Strafverfolgung zulässig ist. Fraglich ist zudem, ob die rechtliche Trennung zwischen Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung ausreicht, so computerbase.de

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