Verschlüsselung & Datensicherheit

Tor-Netzwerk: FBI ermittelte im Fall von Kinderpornografie

Tor-Netzwerk: FBI ermittelte im Fall von Kinderpornografie
Das US-Justizministerium bezeichnet den Tor-Exploit als “investigative Netzwerk-Technik”, Sicherheitsexperten als Schadsoftware

Aktuell sind in den USA zahlreiche Verfahren wegen des Besuchs illegaler Kinderpornografie-Seiten anhängig. Zu Aufklärungszwecken hat das FBI selbst die Kinderporno-Webseite im Tor-Netzwerk heimlich übernommen. Wie die Übernahme durch die Ermittler erfolgen konnte und welche Software eingesetzt wurde ist nicht bekannt. Die illegale Webseite soll zwischenzeitlich abgeschaltet worden sein.

135 Personen angeklagt

Das Tor-Netzwerk (The Onion Router) dient zur Anonymisierung von Verbindungsdaten, es schützt seine Nutzer vor der Analyse des Datenverkehrs. Es ist der bekannteste und beliebteste Anonymisierungsdienst. Es dient dazu, die ursprüngliche IP-Adresse zu verschleiern und eine anonyme Internetnutzung zu ermöglichen. Gern verstecken sich hier Cyberkriminelle aber auch Menschenrechtsaktivisten.

Im aktuellen Fall geht es um 135 Personen, die im Verdacht stehen, im Tor-Netzwerk Webseiten mit kinderpornografischem Inhalt besucht zu haben, wie gulli.com unter Berufung auf arstecnica.com dazu ausführte. Um den Tätern auf die Spur zu kommen, hat das FBI nach einer geheimen Übernahme der Seite diese selbst 13 Tage lang betrieben. Um an die Klarnamen der Täter zu gelangen, wurde ein Exploit im Tor-Netzwerk genutzt. Wie dazu bekannt wurde soll es für das FBI ein Leichtes gewesen sein, die IP-Adressen der Nutzer und die Verdächtigen selbst zu ermitteln.

Quellcode muss geheim bleiben

Die Tatsache, dass der als geheim eingestufte Quellcode der eingesetzten Software zur De-Anonymisierung im Tor-Netzwerk vor Gericht unter die Lupe und von den Verteidigern eingesehen werden kann, führte zu einer ungewöhnlichen Entscheidung. So haben die Bundesstaatsanwälte im Fall Vereinigte Staaten gegen Michaud alle Anklagepunkte fallen gelassen. Die Entscheidung dieses einen Falles könnte nun aber auch dazu führen, dass die weiteren anhängigen, über 100 Verfahren davon beeinflusst werden.

In einer gerichtlichen Einreichung schreibt die zuständige Bundesstaatsanwältin, dass sich die Regierung zwischen dem Teilen geheimer Informationen und dem Verwerfen aller Anklagepunkte entscheiden müsse. Das Teilen der Informationen sei “derzeit keine Option”. Sobald sich der Status Quo ändere, könne die Regierung auf diesem Weg erneut Anklage erheben.

Zurück

Diesen Beitrag teilen
Weitere Meldungen zum Thema
oben