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Telekom-Hacker vor Gericht

Telekom-Hacker vor Gericht
Der britische Hacker verursachte bei der Deutschen Telekom einen Schaden von gut zwei Millionen Euro

Es sind nun acht Monate vergangen, nach dem auf Router der Deutschen Telekom ein massiver Hackerangriff erfolgte. In der vorigen Woche hat das das Landgericht Köln den Drahtzieher zu einem Jahr und acht Monate auf Bewährung verurteilt. Der 29-jährige Täter hat sich im Prozess geständig gezeigt. Er benannte auch seine Auftraggeber.

Millionenschaden für Deutsche Telekom

Im Kölner Prozess um einen weltweiten Cyberangriff mit Millionenschaden für die Telekom hat das Landgericht Köln den geständigen Hacker zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt, wie n-tv.de dazu darlegte. Trotzdem kommt der geständige Hacker nicht frei. Aus Großbritannien wurde ein Auslieferungsantrag für den Briten gestellt. Wie verlautet wird dort wegen weiterer Hacker-Angriffe und Banken-Erpressung ermittelt.

Der Angeklagte hatte gestanden, im vergangenen November Router attackiert zu haben, um sie in ein sogenanntes Botnetz zu integrieren. Wie die Telekom dazu mitteilte belief sich der dadurch entstandene Schaden auf gut zwei Millionen Euro. Der Auftraggeber soll nach Aussage des Angeklagten ein liberianisches Telekommunikationsunternehmen, das mit dem Angriff einen liberianischen Konkurrenzprovider treffen wollte.

Cyberangriff verfehlte eigentliches Ziel

Der Angriff des britischen Hackers auf die Telekom-Router konnte sein eigentliches Ziel nicht erreichen. Die Attacke basierte auf der Ausnutzung einer Schwachstelle, die die Deutsche Telekom im Vorfeld bereits geschlossen hatte.  Allerdings brachte sie für die Telekom-Kunden erheblichen Ärger mit sich, da fast 1,25 Millionen Endkundenanschlüsse des Unternehmens vorübergehend ausfielen.

Die Festnahme des britischen Hackers gelang im Februar an einem Londoner Flughafen. Seit seiner Auslieferung befand er sich dann in Deutschland in Untersuchungshaft. Dem Täter waren technische Ermittlungen der Telekom und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) zum Verhängnis geworden.

Maßnahmen zum Schutz des Routers

Wer seinen Router gegen Angriffe schützen möchte, sollte folgende Tipps des Bundesamtes für Informationssicherheit (BSI) befolgen:

WLAN-Router per Kabelverbindung konfigurieren: Auch wenn es drahtlos praktischer ist - zur Einrichtung vor der ersten Inbetriebnahme und für alle folgenden Wartungsarbeiten sollte man seinen Rechner per LAN- oder USB-Kabel mit dem Router verbinden.

WLAN-Passwort ändern: Voreingestellte WLAN-Passwörter, auch WLAN-Schlüssel genannt, sind oft nicht sicher und können unter Umständen geknackt werden. Deshalb sollten Nutzer ein eigenes Passwort vergeben. Die BSI-Experten empfehlen ein komplexes Passwort mit mindestens 20 Zeichen. Wird der Schlüssel nicht geändert, besteht die Gefahr, dass Angreifer den vom Hersteller vorgegebenen Schlüssel auslesen, etwa mit Hilfe spezieller Apps. Beim Ändern sollte man zudem prüfen, ob die sichere WPA2-Verschlüsselung aktiviert ist.

Administrator-Passwort ändern: Der Code, mit dem man ins sensible Einstellungsmenü des Gerätes gelangt, ist bei vielen oder allen Routern eines Herstellers oft derselbe. Oder der Passwortschutz ist erst gar nicht aktiviert. Hier gilt es unbedingt, ein individuelles, sicheres Passwort zu setzen.

Netzwerknamen ändern: Nutzer sollten ihrem WLAN einen neuen Netzwerknamen (SSID) geben, weil der voreingestellte oft Herstellernamen und Gerätetyp enthält, was Angreifer bei nicht gestopften Sicherheitslücken ausnutzen könnten. Die neue SSID sollte keinerlei Bezug zum Besitzer des Internetanschlusses haben, also keine Vor- oder Zunamen, Straßen, Ort oder Ähnliches enthalten.

Einstellungsmenü per https aufrufen: Das Router-Menü kann mit jedem beliebigen Browser aufgerufen werden, indem man die vom Hersteller angegebene Adresse - etwa 192.168.2.1 oder fritz.box - in die Adresszeile eingibt. Allerdings sollte man dabei laut BSI darauf achten, dass man das Menü über eine gesicherte https-Verbindung aufruft. Während man die Einstellungen vornimmt, sollten sicherheitshalber keine weiteren Internetseiten geöffnet sein.

Firmware aktuell halten: Als Firmware wird die Betriebssoftware des Routers bezeichnet. Firmware-Aktualisierungen bringen neue Funktionen, stopfen aber vor allem auch Sicherheitslücken. Deshalb sollte man - falls möglich - automatische Updates im Router-Menü aktivieren oder ansonsten regelmäßig auf den Herstellerseiten nach Aktualisierungen Ausschau halten.

Fernzugriff aus: Diese Funktion sollte im Einstellungsmenü deaktiviert werden, wenn man sie nicht unmittelbar braucht - so wie prinzipiell alle ungenutzten Funktionen.

WPS-PIN aus: Wi-Fi Protected Setup (WPS) ist ein Standard zum einfachen Aufbau eines verschlüsselten WLAN-Netzwerks. WPS mit einer PIN, die auf einen Aufkleber oder einer Anzeige am Gerät abzulesen ist, lässt sich aber schnell knacken und sollte abgeschaltet werden.

WLAN nicht immer anlassen: Einfach, aber effektiv ist zuletzt der Sicherheitsgrundsatz, das WLAN zu deaktivieren, wenn es nicht gebraucht wird - etwa nachts, bei längeren Abwesenheiten oder im Urlaub. Dazu bieten viele Router im Menü praktische Zeitschaltungen.

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