Verschlüsselung & Datensicherheit

Staatstrojaner zukünftig Regelfall?

Staatstrojaner zukünftig Regelfall?
Datenschützer sehen durch Einsatz des Staatstrojaners einen massiven Eingriff in die Privatsphäre

Es ist ein Werkzeug der Ermittler, die sogenannten Staatstrojaner, die Smartphones oder auch PC’s  von Verdächtigen auskundschaften. Bisher war der Anlass für derartige Einsätze nur im Falle außerordentlicher Gefahren gegeben.  Doch wie nun bekannt wurde soll der Einsatz von Staatstrojanern zum Regelfall werden.

Gesetzentwurf vor Verabschiedung

Der tagtägliche Einsatz, unter anderem auch durch die Polizei im Kampf gegen Alltagskriminalität, soll Wirklichkeit werden. Wie tagesschau.de unter Berufung auf netzpolitik.org dazu berichtete, könnte ein entsprechender Gesetzentwurf noch in dieser Woche von der Bundesregierung verabschiedet werden. Demnach soll der Einsatz der Programme auf insgesamt 38 Straftatbestände ausgeweitet werden. Besteht ein konkreter Verdacht, darf die Bundespolizei das Handy oder Tablet hacken.

Staatstrojaner soll Verschlüsselungen besser knacken

Die bisherigen Geräteüberwachungen bei der Polizei, etwa bei Drogendelikten, war nur durch eine "herkömmliche" Telekommunikationsüberwachung möglich. Der Telefon- oder Internetanbieter lieferte die Daten des Verdächtigen an die Ermittler.

Probleme bereiten aber die Angebote von zahlreichen Kommunikationsdiensten, wie etwa WhatsApp, die eigenen Nachrichten zu verschlüsseln. Eine Sache, die die Polizei als „Going Dark“ bezeichnet und dem nun der regelmäßige Einsatz eines Staatstrojaners entgegensteht.

Umstrittener Einsatz

In dem bereits seit Jahren umstrittenen Einsatz des Staatstrojaners sehen Datenschützer einen massiven Eingriff in die Privatsphäre. Das kam auch im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. April 2016 zum Ausdruck. Darin wurde deutlich gemacht, dass das Ausspähen durch Trojaner nur gestattet ist, wenn ein ausreichender Verdacht vorliegt - bei Gefährdungen von Menschenleben, ihrer Gesundheit und elementarsten Lebensgrundlagen.

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