Gesetzentwurf vor Verabschiedung
Der tagtägliche Einsatz, unter anderem auch durch die Polizei im Kampf gegen Alltagskriminalität, soll Wirklichkeit werden. Wie tagesschau.de unter Berufung auf netzpolitik.org dazu berichtete, könnte ein entsprechender Gesetzentwurf noch in dieser Woche von der Bundesregierung verabschiedet werden. Demnach soll der Einsatz der Programme auf insgesamt 38 Straftatbestände ausgeweitet werden. Besteht ein konkreter Verdacht, darf die Bundespolizei das Handy oder Tablet hacken.
Staatstrojaner soll Verschlüsselungen besser knacken
Die bisherigen Geräteüberwachungen bei der Polizei, etwa bei Drogendelikten, war nur durch eine "herkömmliche" Telekommunikationsüberwachung möglich. Der Telefon- oder Internetanbieter lieferte die Daten des Verdächtigen an die Ermittler.
Probleme bereiten aber die Angebote von zahlreichen Kommunikationsdiensten, wie etwa WhatsApp, die eigenen Nachrichten zu verschlüsseln. Eine Sache, die die Polizei als „Going Dark“ bezeichnet und dem nun der regelmäßige Einsatz eines Staatstrojaners entgegensteht.
Umstrittener Einsatz
In dem bereits seit Jahren umstrittenen Einsatz des Staatstrojaners sehen Datenschützer einen massiven Eingriff in die Privatsphäre. Das kam auch im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. April 2016 zum Ausdruck. Darin wurde deutlich gemacht, dass das Ausspähen durch Trojaner nur gestattet ist, wenn ein ausreichender Verdacht vorliegt - bei Gefährdungen von Menschenleben, ihrer Gesundheit und elementarsten Lebensgrundlagen.
Weiterführende Links:
Die Schlinge der Ausspähung zieht sich weiter zu: Der Bundestrojaner kommt!
Bundestrojaner: BKA plant Einsatz auch für mobile Geräte
netzpolitik.org: Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf der Großen Koalition zum massenhaften Einsatz von Staatstrojanern
tagesschau.de: Staatstrojaner im Masseneinsatz?