Verschlüsselung & Datensicherheit

Microsoft von Verbraucherzentrale verklagt

Microsoft von Verbraucherzentrale verklagt
Die Verbraucherzentrale NRW hat den US-Konzern Microsoft verklagt

Es geht um den Datenschutz bei Windows 10, der angeblich unzureichende Bestimmungen umfasst. Dahingehende Abmahnungen wurden bisher von Microsoft ignoriert. Nun hat die Verbraucherzentrale NRW den US-Konzern verklagt. Nutzer von Windows 10 wird geraten, die Datenschutzeinstellungen des neuen Betriebssystems zu überprüfen.

Vorwurf: Nutzer werden abgehört

Die Deutschen Verbraucherschützer machen sich stark gegen Microsofts Betriebssystem Windows 10. Die Verbraucherzentralen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg kritisierten die Art und Weise wie die Nutzer zum einen abgehört und zum anderen mit Zwangsdownloads konfrontiert werden. Die Angelegenheit gipfelte nun in einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen Microsoft, weil es eine Abmahnung wegen angeblich unzureichender Datenschutzbestimmungen für Windows 10 ignorierte.

Problematisch wird der Cloud-Ansatz von Windows 10 beurteilt. Das bedeutet, dass in diesem Zusammenhang bei der Benutzung von Windows 10 und seiner Dienste, wie der Sprachassistentin "Cortana" oder dem Edge-Browser, eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzerdaten an die Microsoft-Server übertragen werden, insbesondere in den Standardeinstellungen und bei der Anmeldung mit einem Microsoft-Benutzerkonto. Dazu gehörten Spracheingaben, Kalendereinträge, Kontakte, Standort oder auch der Browserverlauf. Im Zusammenhang mit der Sprachassistentin Cortana sollten Nutzer abwägen, ob diese neue Sprachsteuerung so viele Vorteile bringt, dass man den Datenversand dafür in Kauf nehmen möchte.

Achtung!

Wer das Upgrade noch vor sich hat, sollte bei der Installation "Einstellungen anpassen" und nicht die Expressvariante wählen.

Upgrade ohne Zustimmung

Auch die unzureichende Datenschutz-Klausel, die Umsteiger vor dem Upgrade akzeptieren mussten, sehen die Verbraucherschützer kritisch. Microsoft verlange die pauschale Einwilligung für alle Funktionen und Dienste gemäß der umfangreichen Datenschutzerklärung. Das bedeutet, ohne Zustimmung kein Upgrade.

Hier sieht die Verbraucherzentrale NRW Ansatz für Kritik. Derartige Klauseln sollten dem Nutzer gegenüber transparenter gemacht werden, das dieser eindeutig erkennen kann, welchen Bedingungen da zugestimmt werden soll. Des Weiteren bemängeln die Verbraucherschützer, dass der Nutzer in der Datenschutzerklärung nicht ausreichend informiert wird, in welche Datenerhebung und -nutzung er konkret einwilligt. Sie sei zu lang, unübersichtlich und unbestimmt.

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