Nutzungsbedingungen waren "weitgehend unverständlich"
Im Interesse der zahlreichen deutschen Nutzer hatte der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) gegen Whatsapp Klage geführt, informierte n-tv.de. Im Kern waren es, die für deutsche Nutzer oftmals unverständlichen Nutzungsbedingungen, die von den Verbraucherschützern angeprangert wurden.
Laut einer Pressemitteilung des Bundesverbandes der Verbraucherzentrale erklärte Klaus Müller, Vorstand des vzbv:
"AGB von Unternehmen sind ohnehin oft lang und für Verbraucher schwer verständlich. Dass die Millionen deutschen Nutzer von Whatsapp diese nicht auch noch einer fremden Sprache hinnehmen müssen, ist auch ein wichtiges Signal an andere international handelnde Unternehmen“
Er prangerte damit den allgemeinen unhaltbaren Zustand an, dass Millionen deutscher Nutzer von Whatsapp und auch anderen international handelnden Unternehmen, kaum verständliche AGB hinnehmen müssen.
Laut Kammergericht englische AGB nicht zumutbar
Laut Kammergericht sei juristisches, vertragssprachliches und kommerzielles Englisch im Gegensatz zu Alltagsenglisch nicht verbreitet. Ein umfangreiches, komplexes Regelwerk mit sehr vielen Klauseln wie die Whatsapp-AGB sei intransparent und damit unwirksam, solange es nicht ins Deutsche übersetzt werde.
Die Richter monierten daneben einen Verstoß gegen das Telemediengesetz, weil Whatsapp seinen Nutzern neben einer E-Mail-Adresse keine zweite Möglichkeit zur schnellen und unmittelbaren Kontaktaufnahme anbietet. Ein Kontaktformular oder eine Telefonnummer bietet Whatsapp nicht an, und über Facebook und Twitter könnten Nutzer keine Nachrichten an das Unternehmen senden.
Keine Revision zugelassen
Das Kammergericht hat keine Revision gegen das Urteil zugelassen. WhatsApp kann dagegen aber noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
Urteil des Kammergerichts vom 08.04.2016, Az. 5 U 156/14 – nicht rechtskräftig.