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T-Mobile Austria bietet Cyberversicherung an

T-Mobile Austria bietet Cyberversicherung an
Die Kosten der Cyberversicherung betragen knapp fünf Euro im Monat.

Als zweiter Mobilfunkanbieter in Österreich hat T-Mobile nun eine Cyberversicherung im Angebot. Neben verschiedenen Beratungsleistungen umfasst diese auch Datenrettung, die Versicherung von Interneteinkäufen und den Schutz beim Online-Banking. Teil des Angebots, das sich ausschließlich an Privatkunden richtet, ist auch eine Krisenhilfe beispielsweise bei Mobbing oder Identitätsdiebstahl.

Neues Versicherungsangebot

Nachdem im März die A1 Telekom Austria AG eine Cyberschutz-Versicherung auf den Markt gebracht hat (VersicherungsJournal 21.3.2018), bietet nun die T-Mobile Austria GmbH eine „Versicherung gegen Internet-Betrug und Cyber-Attacken“ an, wie versicherungsjournal.at dazu ausführte.

Der Versicherer, der hinter dem „Cyber Assistant“ genannten Produkt von T-Mobile steht, ist die Cardif Allgemeine Versicherung. Angeboten wird einerseits eine finanzielle Entschädigung im Bedarfsfall, andererseits Beratung, um Schäden durch Internet-Betrug zu verhindern oder zu minimieren, wie T-Mobile in einer Aussendung schreibt.

Der „Cyber Assistant“ wird zu einem Einführungspreis von 4,99 Euro pro Monat angeboten. Im gemeinsamen Haushalt lebende Familienangehörige können mitversichert werden.

Assistanceleistungen

Diese umfassen gemäß den „Besonderen Bedingungen für ,Cyber Assistant‘“ die IT-Beratung inklusive der Unterstützung unterhaltungselektronischer Geräte sowie eine Online-Assistance. Zu letzterer werden neben einer „Cybercrime-Krisenhilfe“ auch die „Hilfestellung im Zusammenhang mit allgemeinen Gefahren des Internetgebrauchs“ gezählt.

Die Versicherung bezieht sich ausschließlich auf den privaten Bereich. Über eine Telefonhotline oder eine Remote-Sitzung sollen Lösungen für Probleme des Alltags im Umgang mit Hard- und Software gefunden werden. Eine Erfolgsgarantie wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Cybercrime-Krisenhilfe umfasst beispielsweise Cyber-Mobbing, Phishing oder Identitätsdiebstahl. Im Bereich Cyber-Security sind auch Online-Shopping und Online-Banking erfasst.

Geboten werden jeweils „Begleitung und Unterstützung durch qualifizierte Mitarbeiter“ der Kooperationspartner der Versicherung. Darüber hinaus könne auch eine rechtliche Beratung organisiert werden, eine juristische Vertretung ist aber ausgeschlossen.

Datenrettung

Datenrettung umfasst den Versuch der Wiederherstellung in Verlust geratener Daten. Es darf sich dabei nicht um gewerblich genutzte Daten handeln.

Versicherungsleistung ist eine Assistanceleistung, die die Einrichtung, Inbetriebnahme und Kontrolle einer Online-Datensicherung umfasst.

Wenn die Wiederherstellung der Daten nicht möglich ist, werden die entstandenen Kosten in Höhe von höchstens 600 Euro ersetzt, wobei es noch einen Selbstbehalt von 50 Euro gibt.

Einkauf im Internet

Private Käufe von einem gewerblichen Händler, der seinen Sitz in einem der taxativ aufgezählten Länder haben muss (unter anderem EU, Schweiz, USA, Japan) sind gemäß den Bedingungen bei Teil- oder Nichtlieferung sowie bei Lieferung beschädigter Waren versichert.

Die Versicherungsleistung kann entweder eine Assistanceleistung zur Durchsetzung der Rechte des Versicherungsnehmers oder der Ersatz des entstandenen Schadens sein. Die Versicherungssumme beträgt maximal 3.000 Euro.

Ausgeschlossen werden unter anderem Dienstleistungen und Downloads, verderbliche Waren, Finanzgeschäfte, Erwerbe im Rahmen von Versteigerungen oder Gegenstände, die über Crowdfunding-Plattformen gekauft wurden. Ebenfalls nicht versichert sind Gegenstände, die mit Kryptowährungen erworben wurden.

Banking-Schutz

Versichert sind nicht vom Versicherungsnehmer autorisierte Zahlungsvorgänge von einem privat genutzten Konto. Dabei geht es unter anderem um die unbefugte Verwendung von Online-Banking, Banking Apps oder Kreditkarten.

Die Versicherungssumme beträgt maximal 3.000 Euro, Leistungen einer Bank oder einer anderen Versicherung in diesem Zusammenhang werden von der Versicherungsleistung abgezogen.

Ausgeschlossen wird die Leistung beispielsweise, wenn die Transaktion nicht online getätigt wurde, für Transaktionen in Kryptowährung oder wenn diese nicht in Euro durchgeführt wurden.

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