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Download von Youtube-Songs strafbar oder nicht?

Download von Youtube-Songs strafbar oder nicht?
Nach dem Urteil eines US-Gerichts muss der deutsche Dienst „Youtube-mp3.org“offline gehen.

Einem Urteil eines US-Gerichts zu Folge darf der deutsche Streamripping-Dienst  „Youtube-mp3.org“ seine Leistungen nicht mehr anbieten. Nun steht die Frage nach Alternativen. Gibt es solche für den Download von Youtube-Songs oder ist auch deren Nutzung illegal?

Aus für die Webseite „Youtube-mp3.org“

Das „Aus“ für die Webseite „Youtube-mp3.org“ wurde von der US-Musikbranche vor Gericht erzwungen, wie n-zv.de dazu informierte. Nun stehen viele Nutzer vor dem Problem, einen Ersatz für den kostenlosen Streamripping –Dienst, der es ermöglichte, kostenlos Youtube-Videos in MP3-Dateien zu konvertieren und herunterzuladen,  zu finden.

Offensichtlich gibt es zahlreiche Alternativen, die nicht nur online, auch als PC-Programm oder App zur Verfügung stehen. Fraglich ist nur ob sie nicht illegal sind und die Nutzung strafbar ist oder teure Abmahnungen zur Folge hat.

Private Kopien erlaubt

Wie Abelsoft, deutscher Anbieter des „Youtube Song Downloader“, gegenüber n-tv.de über einen Firmensprecher mitteilte ist die Rechtslage klar.

"In Deutschland braucht man keine Angst haben, denn wenn man ein Video von Youtube herunterlädt, erstellt man eine 'Private Kopie'. Diese privaten Kopien sind unserer Kenntnis nach rechtlich gesehen erlaubt, wenn diese aus einer legalen Quelle heruntergeladen werden. Bei Youtube handelt es sich um eben eine solch legale Quelle, da wir davon ausgehen müssen, dass die von Youtube bereitgestellten Inhalte nicht rechtswidrig dort von Youtube angeboten werden."

Wie dazu weiter verlautet vertritt auch Christian Solmecke, Anwalt für Medienrecht, die gleiche Rechtsauffassung. Er geht ebenfalls davon aus, dass der Download von Youtube-Songs vom Recht auf Privatkopie nach Paragraf 53 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) gedeckt wird, so lange man die Musik lediglich selbst nutzt. Voraussetzung für legale Privatkopien sei dabei immer, dass die Songs nicht von einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammten. Davon dürfe man bei Youtube ausgehen.

Youtube-Songs legal downloaden

Um beim Download von Youtube-Songs sicher zu gehen, empfiehlt der Anwalt installierte Programme zu nutzen. Beauftragt man dagegen einen Online-Dienst birgt das die Gefahr, dass man nicht mehr vom Recht auf Privatkopie gedeckt wird. Zum Beispiel dann, wenn der Dienst mit Werbung Geld verdient. Mit eigener Software erstellte Kopien "sind auf jeden Fall weiter legal."

Auch Youtube-Betreiber Google könnte einwenden, dass das Streamripping in den AGB des Musikvideo-Dienstes untersagt wird und gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. Doch das, so Solmecke findet

"zumindest dann keine Anwendung, wenn ein Nutzer entweder gar kein Benutzerkonto erstellt oder sich während des Streamrippings nicht aktiv in seinen Youtube-Account einloggt."

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