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Apple contra Datensammler und Kryptominer

Apple contra Datensammler und Kryptominer
Apple hat Datensammlern und Kryptominern mit strengen Regeln den Kampf angesagt.

Apple hat nun Maßnahmen ergriffen, um Kryptomining und der Weitergabe von Kontaktdaten entgegenzuwirken. Konkret bedeutet das neue App-Store-Regeln für Entwickler. Das Schürfen von Bitcoin und Co. auf iOS-Geräten ist damit grundsätzlich verboten.

Neue App-Store-Richtlinien für iOS, watchOS, tvOS und macOS

Entwicklerkonferenz WWDC Anfang Juni groß anzukünden. Sie gelten für iOS, watchOS, tvOS und macOS, wie internetworld.de, unter Berufung auf einen Bloomberg-Bericht, dazu ausführte.

Die Änderung betrifft die Verwendung von Informationen über abgespeicherte Kontakte von iPhone-Besitzern. Damit schließt Apple ein Schlupfloch, das App-Entwicklern ermöglichte, Kontaktdaten ohne Zustimmung betroffener Personen zu sammeln und weiterzugeben. Die bisherige Möglichkeit, bei Zugriff auf abgespeicherte Telefonkontakte auch von Personen, die in den Adressbüchern hinterlegt sind, ohne deren Zustimmung Daten zu verkaufen oder weiter zu geben ist damit passé.

  • Apple untersagt App-Entwicklern ab sofort ausdrücklich, Datenbanken mit Adressbüchern anzulegen und zu verkaufen.
  • Anhand von gesammelten Daten dürfen auch keine User-Profile erstellt werden.
  • Anbietern ist es künftig zwar noch erlaubt, User um Erlaubnis für die Verwendung der Kontaktlisten zu fragen. Dabei muss aber transparent aufgezeigt werden, wofür die Daten genutzt werden. Bei mehr als einem Verwendungszweck muss dies von den Nutzern separat genehmigt werden.

Verbot von Kryptomining

Mit einer weiteren Anpassung der App-Store-Richtlinien reagiert Apple auf den Trend des Kryptojackings – das unerlaubte Nutzen der Rechenleistung von PCs oder Smartphones von Anwendern, um damit Kryptowährungen zu schürfen. Auch hier will Apple neue Regeln einführen, das bedeutet:

  • das Mining von Kryptowährungen ist explizit verboten
  • "Apps, einschließlich der darin angezeigten Werbung von Drittanbietern, keine unabhängigen Hintergrundprozesse wie zum Beispiel das Mining von Kryptowährungen ausführen dürfen."

Laut Bericht von heise.de soll das Mining nur erlaubt sein, wenn der entsprechende Prozess nicht direkt auf dem Gerät, sondern in der Cloud ausgeführt wird. Zudem dürften Apps noch als Wallet für digitale Währungen dienen, solange die Entwickler "Teil einer Organisation" seien. Einzelpersonen sei dies jedoch auch untersagt.

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