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Facebook Kettenbrief: Widerspruch gegen AGB ist rechtlich nutzlos

Facebook Kettenbrief: Widerspruch gegen AGB ist rechtlich nutzlos
Kettenbriefe auf facebook verbreiten sich rasant

Auf Facebook kursiert derzeit wieder einmal ein Kettenbrief, der suggeriert, dass ein einfaches Posting ausreicht, um den Facebook AGB zu widersprechen und die Rechte am eigenen Profilinhalt zurückzuerhalten? Schön wär’s.

Facebook Kettenbrief ist rechtlich irrelevant

Datenschutzexperten sind sich weitgehend einig: Die AGB von Facebook sind für Nutzer schwer verständlich, der Umgang des Unternehmens mit Datenschutzrechtlinien und persönlichen Daten ist fragwürdig. Der Kettenbrief, der sich vermeintlich für den Schutz der Daten der User auf Facebook stark macht, ist jedoch schlichtweg nutzlos. Die vermeintlich rechtskräftige Erklärung beginnt so:

„Auch ich erkläre hiermit folgendes: heute (Datum) in Reaktion auf die neuen Facebook Richtlinien. Gemäß den Artikeln l. 111, 112 und 113 des Strafgesetzbuchs, geistiges Eigentum, erkläre ich, dass meine Rechte an allen meinen persönlichen Daten, Zeichnungen, Bilder, Texte etc… nur bei mir liegen..."

Im Verlauf des Textes verweisen die Verfasser auf das „Statut von Rom“ oder den „Uniform Commercial Code“.

Auch wenn sich die unbekannten Urheber auf bestimmte Paragraphen des Strafgesetzbuchs (StGB) berufen, beurteilen juristische Experten wie die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Herzog in Rosenheim auf ihrer Webseite diese Pamphlete so:

Solche Statusmeldungen auf seinem Profil zu posten, sind juristisch völlig belanglos.

Drei Gründe, warum Facebook Postings zu AGB keinen Rechtscharakter haben

  • FAKT 1 — Facebook hat seine Datenschutzrichtlinien das letzte Mal Anfang 2015 geändert. Ein aktueller Widerspruch kann sich nicht auf neue AGB-Richtlinien beziehen.
  • FAKT 2  Jeder Nutzer erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Eröffnung eines Facebook Profils rechtsgültig an. Ein Nutzer kann den AGB nicht im Nachhinein widersprechen und anschließend den Service einfach weiternutzen.
  • FAKT 3  Die im Kettenbrief erwähnten Artikel aus dem Strafgesetzbuch beziehen sich auf völlig andere Themen. Artikel 111 handelt von öffentlicher Aufforderung zu Straftaten. Artikel 112 existiert nicht mehr. Artikel 113 bezieht sich auf den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Mehr Anonymität bei Facebook

Es liegt klar auf der Hand: Wer bei Facebook ein Profil angelegt hat, unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook. Achten Sie deshalb stets darauf, welche Bilder und Inhalte Sie auf Facebook posten. Wer maximale Anonymität bei Facebook wünscht und auf diesem sozialen Netzwerk bleiben möchte, muss sich wohl oder übel mit den Einstellungen zur Privatsphäre beschäftigen. So geht`s!

Und wer den Facebook AGB tatsächlich und wirksam widersprechen möchte, hat nur eine Wahl:: Facebook abmelden, Kundenkonto löschen. So geht`s!

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