Universal: CDs wegwerfen verstößt gegen das Urheberrecht

Der Streit um Urheberrechte in der Musik ist um eine Variante reicher: Universal will in einem Gerichtsverfahren in den USA erreichen, dass auch das Wegwerfen von CDs als Copyright-Verletzung geahndet werden kann.

Im Rahmen eines Prozesses gegen Troy Augusto, der angeklagt wurde, weil er Promo-CDs auf eBay verkauft hatte, argumentierte Universal-Anwalt Russell Frackman, eine verschenkte oder weggeworfene CD gelte ebenfalls als "ungenehmigte Verbreitung".

Dieser Fall betrifft allerdings in erster Linie Promo-CDs, die nicht über den normalen Handel verkauft, sondern Journalisten und Radiosendern zu Promotion-Zwecken überlassen werden. Die Electronic Frontier Foundation befürchtet jedoch, dass ein in diesem Prozess gefälltes Urteil zumindest mittelbar auch Auswirkungen auf die Rechte jedes einzelnen Verbrauchers hat.

Die Musikindustrie hat in der Vergangenheit bereits wiederholt versucht, den Verkauf gebrauchter Tonträger per Gesetz zu verhindern - bislang vergeblich. Dass nun auch verschenkte und in den Müll geworfene CDs als Rechtsverletzung gelten sollen, ist allerdings neu. Bei Musikredaktionen und Radios ist es bis dato durchaus üblich Promo-CDs, die nicht angefragt einlangen oder nicht gebraucht werden, wegzuwerfen oder an Second-Hand-Läden weiterzugeben.

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