So werde es in Zukunft nicht mehr möglich sein, Fernsehinhalte mit dem Videorekorder aufzunehmen oder die Inhalte auf einem anderen Gerät abzuspielen, warnt die Electronic Frontier Foundation, deren Vertreter bei den DVB-Sitzungen anwesend waren.
Ziel des DRM-Schutzes soll es sein, einzelne Nutzungsarten, wie zum Beispiel das Aufzeichnen von Fernsehsendungen, mit zusätzlichen Gebühren zu belegen. Für den Verbraucher wird sich der Fernsehkonsum insgesamt verteuern und/oder spürbar unkomfortabler gestalten als es in der Gegenwart üblich ist.