Mit einer Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) will der Bundesrat Klarheit schaffen. Die Schnüffelsoftware soll nur zum Einsatz kommen, wenn es um die Aufklärung schwerer Straftaten wie Mord oder Menschenhandel geht.
Schweizer Nationalratskommission befürwortet Staatstrojaner
Mit einer Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) will der Bundesrat Klarheit schaffen. Die Schnüffelsoftware soll nur zum Einsatz kommen, wenn es um die Aufklärung schwerer Straftaten wie Mord oder Menschenhandel geht.

