Verschlüsselung & Datensicherheit

Maßnahmen der Bundesregierung gegen Cyberangriffe

Wie es aus Berichten von FAZ und SPIEGEL ONLINE heißt, plant die Bundesverteidigungsministerin in einem Strategiepapier vom April dieses Jahres eine massive Aufrüstung der Bundeswehr für den Bereich der Cyberkriegsführung im Internet.
Das wurde vom Präsidiumsarbeitskreis „Datenschutz und IT-Sicherheit“ der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) ausdrücklich begrüßt.
Laut Meinung der Experten ist der aktuelle Stand der IT-Sicherheit in Deutschland sei wegen der fehlenden Abwehrsicherheit der Bundesrepublik desolat. Dies zeige die Vielzahl der Angriffe gegen Parlamente (Bundestag), Ministerien und Behörden sowie gegen Unternehmen (Chemie/Pharma, (Kern-)Kraftwerke, Energie- und Wasserversorgung, den Finanzbereich, Medien) und Private. Allein im monetär-bewertbaren Bereich der Unternehmen werde der jährliche Schaden durch Wirtschaftsspionage und Sabotage auf mittlere zweistellige Milliardenbeträge geschätzt. Dadurch gehe eine Vielzahl von Arbeitsplätzen verloren und dem Staat entgehen Steuern in Milliardenhöhe. Die Angriffe können auch - nach wissenschaftlichen Untersuchungen - binnen Tagen zu schwerwiegenden Versorgungsengpässen, politischer Handlungsunfähigkeit und auch Bürgerkriege zur Folge haben. Fehlsteuerungen von Kernkraftwerken würden zur Verseuchung ganzer Landstriche führen.
In diesem Zusammenhang fordert der Präsidiumsarbeitskreis:
Massive Verteidigungsanstrengungen gegen Spionage- und Sabotageangriffe aus dem Internet: Der gesamte Verteidigungshaushalt muss unverzüglich auf die digitale Welt ausgerichtet werden. Dabei ist zu prüfen, wie zukunftsträchtig klassische personelle und materielle Waffen im Vergleich zu digitalen Angriffen aus dem Internet sind. Entsprechende Umschichtungen im Verteidigungshaushalt sind zu überprüfen.
Es muss breit diskutiert werden, inwieweit Unternehmen im Verteidigungsfall Fachkräfte abstellen sollten.
Die aus dem IT-Sicherheitsgesetz folgenden Grundschutzmaßnahmen müssen verpflichtend sein und dürfen nicht nur auf Kritische Infrastrukturen beschränkt werden.
Die Bundesregierung muss in der IT-Sicherheit aus Eigeninteresse und aufgrund ihrer digitalen Souveränität unverzüglich agieren. Die Kooperation mit den Mitgliedsstaaten der EU und mit den Verbündeten in der NATO ist unverzichtbar. Daraus folgt naturgemäß eine Erneuerung oder Erweiterung der Nicht-Angriffspakte in EU und NATO auf das Internet. Dabei darf der grundgesetzlich festgelegte Parlamentsvorbehalt und das Verbot des Angriffskrieges nicht abgeschwächt werden: „Der konstitutive Parlamentsvorbehalt für den Auslandseinsatz der Bundeswehr ist integrationsfest.“ (BverfG-Urteil vom 30. Juni 2009 - 2 BvE 2/08 Rnr. 255)

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