So soll die im Itunes-Musicstore gekaufte Musik in Frankreich künftig umgewandelt werden können, um nicht nur auf dem Ipod, sondern auch auf anderen Wiedergabegeräten abgespielt werden zu können. Für den Verbraucher ist das eindeutig ein Vorteil, die Anbieter fürchten jedoch um ihre Marktstellung.
Andererseits enthält der Gesetzesentwurf auch eine Klausel, die Unternehmer mit einer Geldstrafe von 300.000 Euro und drei Jahren Haft bedroht, wenn sie eine Software anbieten, die "offensichtlich darauf ausgerichtet ist, unautorisierten Zugang zu geschützten Werken zu ermöglichen." - Die Formulierung ist vielen Experten allerdings zu unpräzise.