Unter anderem bedarf es, wie bei einer physischen Hausdurchsuchung, einer richterlichen Anordnung, bevor Behörden die PCs von Verdächtigen online ausspähen können. Die wiederum muss sich daran orientieren, ob durch die Online-Durchsuchung eine akute Gefahr für Leib und Leben einzelner, oder für der Bestand der Staatsordnung als solcher, abgewendet werden kann, oder entsprechende Straftaten aufgeklärt werden können.
Bürgerrechtsorganisationen begrüßten die Entscheidung der Karlsruher Richter, während die Befürworter der Online-Überwachung vorerst in ihre Schranken verwiesen wurden.