In diesem Herbst soll es soweit sein, der Bundestrojaner wird dann Einsatzbereit sein. Die hauseigene Software soll dem BKA dann die Online-Durchsuchung von Computern ermöglichen. Allerdings bedarf jeder Einsatz einer richterlichen Genehmigung.
Bei der Online-Durchsuchung werden Daten auf der Festplatte eines Verdächtigen abgeschöpft. Das Programm dient der Überwachung laufender Gespräche und Chats. Das Bundesverfassungsgericht hatte der Online-Überwachung in einem Urteil von 2008 enge Grenzen gesetzt. So ist das Durchforsten aller Dateien auf einem Computer nur erlaubt, wenn etwa ein Mord, eine Entführung oder eine Geiselnahme drohen.