Pornofalle: Betrüger drohen mit Urheberrechtsklage

Auf eine Welle falscher Abmahnungen, die angeblich von einer (de facto nicht mehr existenten) Anwaltskanzlei stammen, macht Heise aufmerksam: Den Empfängern der E-Mails wird vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Pornos heruntergeladen zu haben.

Offenbar setzen die Betrüger auf den Peinlichkeitsfaktor. In der E-Mail heißt es weiter, die Kanzlei sei beauftragt, dem Beschuldigten ein Angebot zur gütlichen Einigung zu unterbreiten, und habe für ihn eine Möglichkeit zur vollständig anonymen Zahlung geschaffen.

Zahlen soll der angebliche Urheberrechtsverletzer 50 Euro mit einer PaySafe-Karte, die an vielen Tankstellen und Kiosken zu bekommen ist. Wenn der Empfänger den Pin-Code in einer vorgegebenen Frist an eine E-Mailadresse sende, sei die Angelegenheit erledigt.

Empfänger können diese E-Mails getrost löschen und vergessen: Seit dem 30. Juni 2008 gibt es die Kanzlei Knil – KUW Rechtsanwälte und Partner schon nicht mehr, die E-Mail stammt definitiv von Kriminellen, die sich auf Scham und schlechtes Gewissen ihrer Opfer verlassen.

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