Die Lösung basiert auf einem digitalen Wasserzeichen, das für den Anwender nicht hörbar ist und auch keine Einschränkung der Verwendungsmöglichkeiten mit sich bringt, wie es beim Digital Rights Management der Fall ist. So sind Privatkopien wasserzeichen-geschützter Stücke jederzeit möglich.
Findet sich jedoch ein solches Musikstück in einer Online-Tauschbörse, lässt es sich problemlos zum Urheber zurück verfolgen, der dann für die Urheberrechtsverletzung zur Verantwortung gezogen werden kann.
Geeignet ist diese Technologie auch, um zu verhindern, dass illegale Kopien von Preview-CDs, die an Medienvertreter oder Geschäftspartner verschickt werden, oft schon vor dem offiziellen Verkaufsstart in diversen Tauschbörsen landen. Und wenn das doch geschieht, ist die "undichte Stelle" schnell ausgemacht.