Abmahnungen mit Trojaner unterwegs

Auf Abmahnschreiben mit Trojaner machte kürzlich winfuture.de aufmerksam. Sie selbst haben eine solche gefälschte E-Mail erhalten, deren Wortlaut wie folgt verfasst war:
"Wir von Anwaltskanzlei B. haben Beweise dafür, dass Sie am 05.07.2014 von Ihrem Personalcomputer aus das Musikalbum "Avenged Sevenfold - Hail to the King" heruntergeladen und gleichzeitig zur Verfügung gestellt haben. Passiert ist es um 00:17:38. Sie verstoßen damit gegen §19a UrhG, was enorme gerichtliche Konsequenzen für Sie mit sich bringt. Soweit muss es aber nicht kommen, falls Sie uns gegenüber eine Überweisung in Höhe von 367.34 Euro leisten. Dieses Angebot gilt jedoch nur innerhalb der nächsten 48 Stunden." Die freche Drohung entspricht allerdings nicht einem juristisch üblichen, seriösen Vorgang. Sie zielt offensichtlich darauf ab, den Empfänger zu verleiten den Zip – Anhang zu öffnen. Das sollte man natürlich nicht tun und schon gar nicht die darin enthaltene Datei ausführen. Offensichtlich variieren die Gründe für die Abmahnungen, es kann sich dabei auch um bestellte Eintrittskarten oder ähnliche Dinge handeln.

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