Mobile Security

Bundestrojaner: BKA plant Einsatz auch für mobile Geräte

Bundestrojaner: BKA plant  Einsatz auch für mobile Geräte
BKA will Bundestrojaner für mobile Geräte, das Bundesverfassungsgericht grenzt Befugnisse ein

Er soll auch für Smartphones und Tablets zum Einsatz kommen, der Bundestrojaner. Das BKA will die Kommunikation direkt auf den mobilen Geräten überwachen. Die entsprechende Trojaner-Software soll nun dahingehend erweitert werden. Doch das Bundesverfassungsgericht setzt dem BKA Grenzen.

Spezielle Software steht schon bereit

Das Bundeskriminalamt (BKA) will den Einsatz des sogenannten Bundestrojaners auf mobile Geräte wie Smartphones und Tablets ausweiten. Das geht aus Haushaltsunterlagen des Bundestages hervor, die «Süddeutsche Zeitung», NDR und WDR einsehen konnten, wie dpa meldete.

Seit Februar steht den Strafermittlern bereits eine speziell entwickelte Software zur Verfügung, um die Kommunikation von Tatverdächtigen auf PC und Laptops auszuspähen. Dabei geht es vor allem um die Überwachung laufender Gespräche und Chats.

Verschlüsselungen werden umgangen

Die neue Software für Online-Durchsuchungen bei Handys soll unbemerkt auf Geräten von Verdächtigen installiert werden können, wie die «Süddeutsche» schreibt. Ermittler sollen dann alle Eingaben auf den Geräten nachverfolgen können. Damit sollen dem Bericht zufolge vor allem die neuartige Verschlüsselungen umgangen werden, die von den deutschen Behörden bislang nicht geknackt werden können.

Für den Smartphone-Trojaner und andere «operative IT-Systeme» fallen laut «SZ» zusätzliche Kosten von rund 50 Millionen Euro an. Wie viel von diesem Budget für die Entwicklung des Smartphone-Trojaners ausgegeben werden soll, stehe nicht in den Haushaltsunterlagen.

Bundesverfassungsgericht setzt BKA Grenzen

Das Bundesverfassungsgericht hatte vor fünf Monaten in einem Grundsatzurteil zu dem 2009 novellierten BKA-Gesetz dem Bundeskriminalamt deutliche Grenzen gesetzt. Der Einsatz von Überwachungsinstrumenten wie dem Staatstrojaner bleibt dem BKA zwar im Prinzip erlaubt. Das Gericht knüpfte jedoch an den Einsatz dieser Mittel strengere Voraussetzungen als bisher.

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