Mobile Security, Verschlüsselung & Datensicherheit

Staatstrojaner: Version zur Überwachung mobiler Betriebssysteme noch in 2017

Mit der Entwicklung des Staatstrojaners kommt das Bundeskriminalamt (BKA) prächtig voran. Noch in diesem Jahr soll eine Version fertiggestellt werden, die auch die Überwachung von mobilen Betriebssystemen ermöglicht, wie aus einem geheimen Bericht des Innenministeriums durchsickerte.

Ziel ist die Überwachung verschlüsselter Messenger-Dienste

Der Staatstrojaner für mobile Betriebssysteme soll noch in diesem Jahr fertiggestellt sein, wie computerbase.de dazu berichtete. Die Software nennt sich „Remote Communication Interception Software 2.0“ (RCIS 2.0).

Damit soll es möglich sein den Staatstrojaner so zu erweitern, dass sich die Malware auch in mobile Betriebssysteme wie Android, BlackBerry und Apple iOS einschleusen lässt. Damit können die Behörden zukünftig auch verschlüsselte Messenger-Dienste wie WhatsApp und Telegram überwachen.

Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung

Wie weiter dazu verlautet ist das Einsatzgebiet für die RCIS 2.0 die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Damit geling das reine Abgreifen von Kommunikationsinhalten. Eine Funktion, die noch in diesem Jahr freigegeben werden soll.

Bereits im Februar des vergangenen Jahres wurde die Version RCIS 1.0 des BKA-Staatstrojaners, die auf Desktop-Betriebssysteme abzielt,  vom Bundesinnenministerium freigegeben. Wie es dazu heißt steht allerdings eine abschließende Bewertung durch den Bundesbeauftragten für  Datenschutz noch aus. Bislang habe das BKA aber keine Anzeichen dafür entdeckt, dass Nachbesserungen nötig wären.

FinSpy soll Eigenentwicklung unterstützen

Zusätzlich zum selbst entwickelten Staatstrojaner soll auch die kommerzielle Überwachungssoftware „FinSpy“ eingesetzt werden. Man hatte sich zu diesem Ersatzkauf bereits im Oktober 2012 entschlossen, nachdem eklatante Mängel im selbst entwickelten Staatstrojaner bekannt wurden.

Derzeit wird auch der Einsatz von FinSpy durch Externe auf Einsatztauglichkeit überprüft, bevor eine Freigabe durch das Bundesinnenministerium erfolgt. Der Einsatz von FinSpy wird von Netzaktivisten kritisch gesehen. So handele es sich laut Netzpolitik.org um eine „immens mächtige“ Hacker-Software, die mehr kann, als das Gesetz erlaube.

Durchsetzung des Staatstrojaners im Hauruck-Verfahren, Klagen angekündigt

Der Großen Koalition ist es nun gelungen, kurz vor Ende der Legislaturperiode, den Einsatz des Staatstrojaners mittels Hauruck-Verfahren deutlich auszuweiten. Das betrifft die Quellen-TKÜ als auch für die Online-Durchsuchung, bei der das vollständige System eines Verdächtigen infiltriert wird.

Es sind Juristen und Bürgerrechtler, die das Gesetz in diesem Umfang für verfassungswidrig halten und nun Klagen angekündigt haben. Auch Netzaktivisten kritisieren, dass Behörden durch den Staatstrojaner Sicherheitslücken ausnutzen, die auch Kriminelle missbrauchen können.

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