Verschlüsselung & Datensicherheit

Kriminelle erbeuteten via Phishing 360.000 Euro von Münchner Finanzdienstleister

Es waren unbekannte Kriminelle, die sich Zugang zum E-Mail -Konto einer Münchner Firma für Finanzdienstleistungen verschafft hatten. Dabei gelang es von einer Mitarbeiterin 360.000 Euro zu erbeuten. Die trickreichen Transaktionen waren von den Tätern von langer Hand vorbereitet und ausgeführt worden.

Trojaner lauerte im E-Mail-Anhang

Nach Angaben der Polizei installierte ein Mitgeschäftsführer der betrogenen Firma offenbar im April 2018 unwissentlich einen Trojaner, als er auf einen unbekannten Link in einer E-Mail drückte. Über diesen Trojaner erhielten die Täter Zugang zum Email-Konto der Firma. Sie spähten alle Emails über mehrere Monate aus, ohne dass jemand etwas bemerkte, wie br.de dazu berichtete.

Den Tätern fiel auf, dass eine 37 Jahre alte Geschäftsführerin mehrmals E-Mails an ihren Vermögensverwalter mit Zahlungsanweisungen verschickte. Es handelte es sich immer um Emails privaten Inhalts und es ging um ihr Privatvermögen. Die Betrüger hatten ihr Opfer gefunden: Sie schickten nun ab Ende August heimlich im Namen der 37-Jährigen weitere Emails an den Vermögensverwalter und baten ihn, jeweils Summen von mehreren zehntausend Euro an ein Konto in Münster zu überweisen.

Antwort-Emails automatisch gelöscht

Das tat der Vermögensverwalter auch. Die Antworten des Vermögensverwalters wurden immer automatisch gelöscht, so dass die Geschäftsführerin nichts mitbekam. Erst als die Emails zu aufdringlich wurden, rief der Vermögensverwalter sie an. Da flog der Betrug auf. Die Täter hatten insgesamt rund 360.000 Euro vom Konto der Frau auf das Konto in Münster überwiesen.

Die Polizei machte den Inhaber des Kontos aus, doch auf dem Konto waren nur noch 2.000 Euro. Der 52-Jährige bekam offenbar von den unbekannten Tätern Geld dafür, dass er das Geld weiter ins Ausland überwies. Gegen ihn wird nun wegen Geldwäsche ermittelt.

Muss der Vermögensverwalter haften?

Die Polizei geht davon aus, dass das Geld nach Afrika floss und die Täter dort sitzen. Inwieweit die Geschäftsführerin das Geld wieder erstattet bekommt, ist noch unklar. Möglicherweise muss der Vermögensverwalter haften. Denn in einigen E-Mails der Täter gab es wohl Rechtschreibfehler, die ihm vielleicht hätten auffallen müssen, so br.de.

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