Mobile Security

Überwachung: Stille SMS werden stillschweigend nicht dokumentiert

Überwachung: Stille SMS werden stillschweigend nicht dokumentiert
Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit fordert klare Rechtsnormen für die Anwendung Stiller SMS

Es sind Stille SMS, die unter anderem als Ermittlungsinstrumente der Bundesbehörden genutzt werden. Besonders häufig wurde davon im ersten Halbjahr 2016 Gebrauch gemacht. Eine Entwicklung, die die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, veranlasste, den Einsatz von Stillen SMS in Berlin stichprobenartig anhand staatsanwaltlicher Ermittlungsakten zu prüfen. Im Ergebnis wurden „gravierende Mängel“ konstatiert.

Einsatzgründe nicht ersichtlich

Aus den Untersuchungen der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ging hervor, dass in über 80 Prozent der geprüften Fälle der der Einsatz von Stillen SMS aus den Akten nicht erkennbar gewesen sei, berichtete heise.de unter Berufung auf Smoltczyk. Bedenklich erscheint hier auch die Tatsache, dass es bei jeder dritten Fallprüfung  heißt:

"die Erforderlichkeit des Einsatzes von Stillen SMS nicht ersichtlich"

Daneben gibt es auch zu denken, dass die Staatsanwaltschaft in ihren Anträgen zur Durchführung von TKÜ-Maßnahmen oder der Abfrage von Verkehrsdaten nicht auf den geplanten Einsatz eingegangen ist. Hierzu heißt es laut Smoltczyk: Die

"Zulässigkeit und die Erforderlichkeit der Maßnahmen"

wurden nicht begründet oder in sonstiger Weise dokumentiert.

Smoltczyk lagen für ihre Untersuchung Daten aus dem Zeitraum vom 1. Dezember 2014 bis zum 31. August 2015 vor. In dem festgelegten Zeitraum wurden in 257 Verfahren insgesamt 89.018 Stille SMS durch die Berliner Polizei versandt.

Benachrichtigungs- und Löschungspflichten mangelhaft

Laut Prüfung Smoltczyks wurden in der überwiegenden Zahl der geprüften Fälle die Betroffenen entgegen den gesetzlichen Vorgaben nicht benachrichtigt oder die Gründe für nicht erfolgte Benachrichtigungen nicht aktenkundig gemacht. Den Benachrichtigungs- und Löschungspflichten wurde damit nicht nachgekommen.

Falls eine nachträgliche Information von Betroffenen erfolgte, so geschah das ebenfalls mangelhaft  und allgemein, ohne auf den Gebrauch Stiller SMS hinzuweisen. Ein Umstand, der den Betroffenen mangels umfassender Kenntnis der Maßnahme auch nicht in die Lage versetzen konnte den durchgeführten Einsatz auf Rechtmäßigkeit zu prüfen. Dazu erklärte Smoltczyk: Eventuell lasse sich hierdurch die

"fehlende Rechtsprechung zum Einsatz von Stillen SMS"

 Erklären. Die Beauftragte rät deshalb zu:

  • Dienstanweisungen
  • Belehrungen
  • Einführung neuer Verfahrensschritte, die die Dokumentation des Einsatzes Stiller SMS sicherstellen
  • Dokumentation für die Benachrichtigungs- und Löschungspflichten

Eindeutige Rechtsgrundlagen notwendig

Die Beauftragte fordert die Schaffung einer "normenklaren, bereichsspezifischen Rechtsgrundlage" für Stille SMS an. Mit dem Einsatz von Stillen SMS greife man tief "in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung" ein. Es bedürfe daher "klar definierter gesetzlicher Grenzen sowie einer sorgfältigen und nachprüfbaren Durchführung der Maßnahmen".

Im ersten Halbjahr 2016 verschickten die Bundesbehörden mit rund 210.000 so viele Stille SMS wie noch nie. Der Einsatz bei der Bundespolizei nahm 2,2-fach und beim Bundesamt für Verfassungsschutz 1,6-fach zu. Das Bundeskriminalamt (BKA) verschickte im ersten Halbjahr 2016 Stille SMS allerdings in rund 47.000 Fällen um den Faktor 0,4 zurückhaltender wie im Halbjahr zuvor.

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