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Erste Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung

Verfassungsbeschwerde  gegen Vorratsdatenspeicherung
Vorratsdatenspeicherung stellt Bevölkerung unter Generalverdacht

Gegen die umstrittene Vorratsdatenspeicherung, die gerade erst in Deutschland in Kraft getreten ist, wurde bereits eine erste Verfassungsbeschwerde eingereicht. Urheber sind die Juristen einer Berliner Anwaltskanzlei, die schon im November beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Antrag auf Erlass gestellt hatten.

Speicherverpflichtung der Telekommunikationsanbieter soll ausgesetzt werden

„Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wollen wir erreichen, dass die mit Inkrafttreten des Gesetzes unmittelbar bestehende Speicherverpflichtung der Telekommunikationsanbieter bis zur Entscheidung über unsere Verfassungsbeschwerde ausgesetzt wird“

„Den erneuten Versuch der Einführung einer Vorratsdatenspeicherung sehen wir als einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die grundrechtlich geschützten Kommunikationsfreiheiten aller Bürger, von dem die Berufsgeheimnisträger und deren Mandanten, Patienten, Informanten und Kommunikationspartner in besonderem Maße betroffen sind“, so die Juristen

Initiative hat zahlreiche Unterstützer

Die Initiatoren der Berliner Anwaltskanzlei MMR Müller Müller Rößner haben zwischenzeitlich Unterstützung durch den Deutschen Journalisten-Verband, den Landesverband Berlin-Brandenburg e.V., sowie zahlreiche Journalisten sowie neun Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses gefunden.

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