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Deutsche Finanzämter fragen immer mehr sensible Daten ab

Deutsche Finanzämter fragen immer mehr sensible Daten ab
Mit Kontoabfragen wollen Finanz- und Sozialämter Leistungsmissbrauch und Steuerstraftaten aufdecken

Deutsche Bürger werden zunehmend von den Behörden „durchleuchtet“. Laut Bild-Zeitung machen Angaben aus dem Bundesfinanzministerium deutlich, dass die Zahl der Kontoabfragen extrem steigt. Daneben sind es auch die Jobcenter und Gerichtsvollzieher, die sich zunehmend für sensible Daten interessieren.

„Durchleuchtung“ deutscher Bürger nimmt drastisch zu

Durch deutsche Behörden wurden demnach im vergangenen Jahr ein Drittel mehr Abfrage-Anträge gestellt als im Vorjahr. Konkret waren das im Jahr 2015 insgesamt 302.150 Kontoabfragen, die beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt wurden. Mit 72.000 Abfragen war das ein Anstieg von etwa 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr und sechs Mal mehr als im Jahr 2010. Im Jahr 2005 hatten die Kontoabfragen mit 8689 begonnen.

Der Fall einer Abfrage tritt nur dann ein, so die Finanz-Experten, wenn ein Bürger Zweifel an seinen Angaben nicht ausräumen kann - etwas zu den genannten Einkünften. Ämter dürfen Name, Geburtsdatum, Adresse und Kontonummer eines Bankkunden erfragen. Von den Banken wird allerding kein Kontostand mitgeteilt.

Steuersünder und Sozial-Betrüger gesucht

Die Behörden sind mit Ihren Abfragen in der Regel auf der Suche nach Steuersündern und Sozialbetrügern. Seit Januar 2013 können Konten-Abrufe auch vom Gerichtsvollzieher beantragt werden.

Mit der Existenz von nicht angegebenen Konten sollen Betrugsfälle aufgedeckt werden. Die Grundlage dazu bildet das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit. Dazu heißt es:

Das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit (BGBl. 2003 I S. 2928) ist ein Artikelgesetz, das Sozialbehörden, Zoll, Polizei und Finanzämtern die Abfrage von Kontenstammdaten von Bankkunden erlaubt (Kontenabruf). Dies dient der Kontrolle von deren Angaben in Anträgen auf Sozialleistungen und in der Steuererklärung, zur Aufdeckung von Leistungsmissbrauch und Steuerstraftaten.

 

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