Wer die Verfügung erwirkt hat, und aus welchem Grund, ist inzwischen Gegenstand zahlreicher Spekulationen. Von den Betreibern selbst ist auf Anraten ihrer Anwälte hin nichts zu erfahren.
Wer dringend auf das in der Wikipedia verfügbare Wissen zurückgreifen möchte, kann das aber problemlos über die Domain http://de.wikipedia.org tun, die auf einem US-Server liegt und sich damit der deutschen Rechtsprechung entzieht.