Goodin wurde unter anderem zur Last gelegt, AOL-Kunden mit gefälschten E-Mails zur Herausgabe ihrer Kredit- und Accountdaten bewegt zu haben. Mit diesen ging der Verurteilte anschließend auf Einkaufstour.
Ob das drastische Urteil tat- und schuldangemessen ist, darüber gehen die Meinungen auseinander. Allgemein erhofft man sich von solchen Urteilen eine abschreckende Wirkung. Dass Goodin der erste nach dem CAN SPAM-Act in den USA verurteilte Phisher ist, der immerhin schon 2003 erlassen wurde, zeigt jedoch, dass das individuelle Risiko für den einzelnen Phisher nach wie vor gering ist. Experten sehen auch die Gefahr, dass strenge Anti-Phishing-Gesetze in einzelnen Ländern nur dazu führen, dass sich die Aktivitäten der Cyberkriminellen in andere Länder verlagern.