Bundesgerichtshof stoppt Bundes-Trojaner

Eine verdeckte Online-Durchsuchung des Computers eines Verdächtigen ist unzulässig, wie der Bundesgerichtshof jetzt entschieden hat. Die Pläne des Innenministeriums, einen "Bundestrojaner" zu entsickeln, sind damit aber noch nicht ganz vom Tisch.

Die heimliche Durchsuchung eines Computers, so urteilten die Bundesrichter, sei nicht durch Paragraf 102 der Strafprozessordnung gedeckt, in dem die Durchsuchung bei Verdächtigen geregelt ist. So hat der Beschuldigte bei einer Durchsuchung seiner Räumlichkeiten das Recht auf Anwesenheit und Zuziehung von Zeugen - beide Rechte werden bei einer verdeckten Online-Durchsuchung übergangen.

Innenminister Schäuble hatte bereits angekündigt, dass, sollte der BGH die Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage verneinen, die gesetzlichen Grundlagen entsprechend angepasst würden. Entsprechende vom Bundestag zu verabschiedende Gesetzesänderungen werden das Thema jedoch deutlich stärker als bisher in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion rücken.

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