DieProgramme "Firefox" und "Thunderbird" von Mozilla dürfen auf diesen Seiten nicht mehr kostenpflichtig vertrieben werden. Zudem müssen etwaige Kostenpflichten und vertragliche Mindestlaufzeiten auf derart konzipierten Webseiten in Zukunft klar und deutlich kenntlich gemacht werden, urteilte das Landgericht.
Mozilla hat in dem Rechtsstreit auch erwirkt, dass die Betreiber die bislang erfolgten Downloads und die damit zusammenhängenden geschäftlichen Informationen offenlegen müssen. Auch die von den Betreibern geschaltete Werbung (z.B. Adwords- und Keywords-Werbung mit "Firefox") und die damit zusammenhängenden Informationen müssen offengelegt werden. Mozilla ist berechtigt, auf Grundlage dieser Informationen Schadensersatz gegen die Betreiber geltend zu machen.
Das Prinzip solcher Download-Portale basiert darauf, dass sich Nutzer vor dem Download irgendeiner Software dort registrieren müssen, und dabei implizit ein mehrjähriges Abonnement abschließen - was sie meist erst dann merken, wenn ihnen die Rechnung ins Haus flattert.