Mit seiner Anwendung KGB Employee Monitor werden sämtliche Tastatureingaben der Mitarbeiter aufgezeichnet. Doch die Überwachungs-Software kann noch viel mehr: alle Webseiten, die der Mitarbeiter besucht, werden ebenso gespeichert wie Chat-Logs oder regelmäßige Screenshots.
Die „totale Kontrolle“ wird perfektioniert durch Definitionen von Wörtern, die – sobald ein Mitarbeiter sie eingibt – der Unternehmenschef direkt per E-Mail darüber benachrichtigt wird. Von alledem bekommen die Mitarbeiter nichts mit.
In Deutschland ist der Einsatz derartiger Überwachungstools nur sehr eingeschränkt erlaubt. Meist liegt neben einem Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis auch eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte vor, insbesondere, wenn solch eine Überwachung heimlich geschieht. Von daher ist die betriebliche Regelung der Internet-Verwendung immer noch die bessere Alternative für einen fairen Umgang zwischen Chef und Mitarbeitern.