Microsoft hatte zugegeben, Dateien auf Systemen mit Windows Vista und XP zu aktualisieren. So weit, so gut. Nur die Anwender selber wurden darüber nicht informiert. Der Anwalt aus Hannover sieht darin einen Verstoß gegen Paragraph 303a StGB, der Veränderungen von Daten unter Strafe stellt.
Noch wird ermittelt, ob für die heimlichen Updates tatsächlich Microsoft Deutschland verwantwortlich zeichnet. Falls der Staatsanwalt diese Frage positiv beantwortet, ist das erst der Anfang eines interessanten Prozessverlaufs.
Zwar hätte Microsoft nämlich die Rechtfertigungsgründe anzugeben, doch diese werden kaum vertretbar sein. Schließlich gingen nicht wenige Windows-User auf die Barrikaden, weswegen eine mutmaßliche Einwilligung seitens der Nutzer als Grund wegfällt. Zudem hat Microsoft ein weiteres Problem: Das Unternehmen hat in einem Blog die heimliche Veränderung der Systemdateien zugegeben.