Doch ob die ganze Sache auch vom Erfolg gekrönt ist? Zum einen wird die GEZ-Gebühr ohnehin nur dann für Privatpersonen fällig, wenn noch keine Radio- oder Fernsehgebühr bezahlt wird. Nur wenn der PC das einzige Empfangsgerät ist, müsste für diesen wie für den Fernseher bezahlt werden. Zum anderen hat die GEZ bereits Vorstöße von DSL-Anbietern einen Riegel vorgeschoben, die Webseiten von öffentlich-rechtlichen Sendern sperren wollten. Dies sei irrelevant für die Gebührenfestlegung.
Ähnliches darf man also auch beim Einsatz der Software erwarten. Maßgeblich für die Gebührenpflicht sei demnach, dass grundsätzlich die Möglichkeit bestehe, Rundfunkdarbietungen aus dem Internet wiederzugeben. Daran ändere auch das Herausfiltern bestimmter Angebote nichts.
DGFSS hält dagegen: Laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag gilt ein Gerät nur dann als Rundfunkempfanggerät, wenn es ohne „besonderen zusätzlichen Aufwand“ Echtzeit-Darbietungen verarbeiten kann, was die Software ja verhindert. Eine werbefinanzierte Version für Privatanwender soll kostenlos angeboten werden.