E-Mail-Pflichtangaben: Abmahnwelle droht

In geschäftlichen E-Mails dürfen seit Jahresbeginn Angaben zum Unternehmen, wie Name, Rechtsform, Vorstand, Handelsregisternummer und Registergericht nicht fehlen. Juristen fürchten eine neue Abmahnwelle.

Selbsternannte Abmahnfirmen haben bereits in der Vergangenheit das Internet genutzt, um sich zu bereichern: Abgemahnt wurden private Newsletter-Versender, die mehr als nur die E-Mail-Adresse der Empfänger erfragten, Seitenbetreiber, die angeblich gegen Markenrechte verstießen (darunter Begriffe wie "Webspace" oder "Explorer"), und jetzt müssen geschäftliche E-Mail-Versender darauf achten, in ihren E-Mails die geforderten Pflichtangaben zu machen, wollen sie nicht ebenfalls kostenpflichtig abgemahnt werden.

IT-Rechtler Max-Lion Keller, www.it-recht-kanzlei.de, rät Betroffen, in keinem Fall eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und gleichzeitig den eigenen Auskunftsanspruch geltend zu machen. Jedes Unternehmen hat demzufolge das Recht, von den Abmahnern zu erfahren, woher die Informationen und Daten über das eigene Unternehmen stammen.

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