Der führende Kopf der beiden Straftäter wurde zu zwei Jahren Haft, sein Komplize zu 18 Monaten verurteilt. Bei beiden wurde ein Teil der Strafe zur Bewährung ausgesetzt, sodass sie unter Anrechnung der Untersuchungshaft das Gericht auf freiem Fuß verlassen durften.
Zusätzlich zu den Haftstrafen wurden die beiden Täter auch zu Geldbußen verurteilt und müssen überdies 17.000 respektive 2.000 Euro ihrer illegal erzielten Einnahmen zurück erstatten. Die Strafverfolgungsbehörden sind nach eigenem Bekunden mit dem Urteil nicht unzufrieden.