Bundeskabinett hat Entwurf zum IT – Sicherheitsgesetz beschlossen

Der Entwurf zum IT – Sicherheitsgesetz schreibt Unternehmen vor, den eigenen Internetauftritt nach dem "Stand der Technik" zu betreiben. Realisieren sie dies nicht und verteilt die Internetseite aufgrund von Nachlässigkeiten etwa Malware, so sind die Betreiber auf Grundlage des Gesetzes schadensersatzpflichtig.
Zudem werden Unternehmen, die kritische Infrastrukturen betreiben, dazu verpflichtet, Meldungen über ernstzunehmende Cyberangriffe an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu übermitteln. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat und Bundestag abgesegnet werden.

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