Google darf bleiben: Porno-Anbieter vor Gericht abgeblitzt

Abgelehnt hat das Oberlandesgericht Frankfurt ein zunächst bizarr anmutendes Ansinnen der Huch Medien GmbH: Der Provider Arcor hätte nach dem Willen des Unternehmens seinen Kunden den Zugang zu Google.de und Google.com verwehren sollen.

Die Huch Medien GmbH hatte argumentiert, Google biete sekundenschnellen Zugang zu Pornografie und Tierpornografie, und setze dabei nicht einmal ein Altersverifikationsverfahren ein, wie es in Deutschland vorgeschrieben sei.

Aus Sicht der Huch Medien GmbH, die selbst im Geschäft mit der Online-Erotik tätig ist, handelt es sich dabei um einen Wettbewerbsverstoß. Das OLG Frankfurt vertritt in seinem Beschluss die Auffassung, dass Arcor als Access-Provider für die Wettbewerbsverstöße, die auf den Webseiten www.google.de und www.google.com begangen worden sind, nicht verantwortlich gemacht werden könne.

Noch im Oktober hatte eine andere Kammer des Landgerichts Frankfurt verfügt, dass Arcor den Zugang zu einer anderen, allerdings ausdrücklich pornografischen Webseite zu sperren habe.

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