Telefonnummern als Nutzererkennung
Die Nutzererkennung per Telefonnummer ist der Knackpunkt, wie winfuture.de dazu ausführt. Ist der Messenger installiert, erfolgt kurzerhand ein Abgleich mit dem gespeicherten Telefonbuch, damit auch alle Kontakte erreichbar sind. Somit werden sämtliche Kontaktinformationen, auch derer, die kein WhatsApp verwenden, einfach übermittelt.
Hierin besteht offensichtlich ein Verstoß gegen das Grundrecht auf die informationelle Selbstbestimmung und das Datenschutzrecht.
Rechtlich muss jeder über eine schriftliche Bestätigung aller Kontakte im eigenen elektronischen Telefonbuch verfügen, um sicher zu gehen, dass kein Rechtsbruch begangen wird!
Eltern müssen haften
Laut einem Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld müssen Eltern bei minderjährigen Kindern haften. Das betrifft die Nutzung des Messenger-Dienstes durch Personen unter 18 Jahren. Das beinhaltet auch, dass Eltern sich selbst auch das Wissen aneignen, um die Nutzung der Geräte durch ihre Kinder einschätzen und diesen Regeln vorgeben zu können.
Konkret wurde geurteilt, dass es nicht dem Kindeswohl diene, wenn das Smartphone jederzeit zur freien Verwendung stehe. Das gilt unter anderem für Schlafenszeiten. Eine Verwendung als Wecker ließ der Richter nicht gelten, denn es sei kein unverhältnismäßiger Aufwand, einen herkömmlichen Wecker zu kaufen.
Weiterführende Links:
WhatsApp Sicherheit und Risiken
Urteilstext Amtsgericht Bad Hersfeld
winfuture.de: Alle deutschen WhatsApp-Nutzer leben mit Risiko einer Abmahnung