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Datenschützer verbietet Facebook Datenabgleich mit WhatsApp

Datenschützer verbietet Facebook Datenabgleich mit WhatsApp
Daten der WhatsApp-Nutzer gehören nicht Facebook

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat eine Verwaltungsanordnung erlassen. Darin wird es Facebook ab sofort untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern mit Facebook abzugleichen. Facebook ist nicht bereit, die Entscheidung zu akzeptieren.

Kein Widerspruch möglich

Im Vorfeld hatte WhatsApp bekannt gegeben, dass die Telefonnummern der Nutzer zukünftig auch an Facebook weitergegeben werden. Ein Widerspruch durch die Nutzer gegen eine solche Übergabe ist ausgeschlossen. Lediglich die Nutzung der Information für Werbezwecke konnte abgewählt werden.

Diesen Geschäftsmethoden hat nun der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eine Verwaltungsanordnung entgegengesetzt. Darin wird betont, dass Facebook und WhatsApp selbstständige Unternehmen sind, die die Daten ihrer jeweiligen Nutzer auf Grundlage ihrer eigenen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen verarbeiten. Auch sei nach dem Erwerb von WhatsApp durch Facebook vor zwei Jahren öffentlich zugesichert worden, dass die Daten der Nutzer nicht miteinander ausgetauscht werden.

Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit

Die gegenwärtige Handhabung sei eine Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit und noch dazu ein Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht. Das Problem besteht darin, dass ein Austausch von Daten nur zulässig ist, wenn sowohl auf Seiten des Unternehmens, das Daten liefert (WhatsApp) als auch bei dem empfangenden Unternehmen (Facebook) eine Rechtsgrundlage dafür vorliegt.

Es fehlt seitens Facebook an der Einholung einer wirksamen Einwilligung von den Nutzern von WhatsApp. Daneben ist keine gesetzliche Grundlage für den Datenempfang vorhanden. Dass Facebook die Regelungen des deutschen Datenschutzrechts respektieren muss, ist klar, nachdem im Juli der EuGH in einem Urteil bestätigt hat, dass nationales Datenschutzrecht anwendbar ist, wenn ein Unternehmen im Zusammenhang mit einer nationalen Niederlassung Daten verarbeitet.

Was sagt der Datenschutz dazu?

Kommentar des Hamburgischen  Beauftragten  für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar:

"Die Anordnung schützt die Daten der ca. 35 Millionen WhatsApp-Nutzer in Deutschland. Es muss ihre jeweilige Entscheidung sein, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen. Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen.Dazu kommen noch viele Millionen Personen, deren Kontaktdaten aus den Adressbüchern der Nutzer zu WhatsApp hochgeladen wurden, ohne dass diese etwas mit Facebook oder WhatsApp zu tun haben müssen. Diese gigantische Menge von Daten hat Facebook zwar nach eigenem Bekunden noch nicht erhoben. Die Antwort von Facebook, dass dies lediglich zur Zeit noch nicht erfolgt sei, gibt jedoch Anlass zur Sorge, dass das Ausmaß des Datenverstoßes noch massivere Auswirkungen nach sich ziehen wird."

Wie es weitergeht?

Zwischenzeitlich hat Facebook angekündigt in Berufung gehen zu wollen. Experten vermuten, im Zusammenhang mit dem Sitz von Facebook in Irland, ein juristisches Hickhack. Das könnte sich daraus ergeben, dass dort die Anwendung von deutschem Datenschutzrecht in Frage steht.

Im Zusammenhang mit der anhängigen Abmahnung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vbzv) verlautete, dass Facebook um eine Fristverlängerung bis zum 14. Oktober gebeten habe. Das Unternehmen ist sich demnach offenbar nicht ganz sicher, ob die angestrebten Änderungen der AGB rechtens sind.

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