Die Deutsche Telekom wehrt sich
Die Deutsche Telekom wehrt sich mit einer Klage gegen die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung, wie golem.de dazu darlegte. Das Unternehmen hat dazu ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln angestrengt. Darin soll geklärt werden, ob und in welcher Form IP-Adressen von Nutzern gespeichert werden müssen.
Wie die Deutsche Telekom verlauten ließ besteht das Problem, dass im Mobilfunknetz oder im öffentlichen WLAN keine öffentlichen IP-Adressen vergeben würden und somit gebe es einen Dissens mit der Bundesnetzagentur.
Die Vorratsdatenspeicherung
Die Vorratsdatenspeicherung soll am 1. Juli dieses Jahres starten. Bis dahin müssen die Provider die umfangreichen Auflagen der Bundesnetzagentur nach den gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Dazu gehört laut Paragraf 113b des Telekommunikationsgesetzes (TKG) unter anderem die Speicherung von IP-Adressen bei Internet-Telefonie und Internetzugangsdiensten.
Öffentliche IP-Adressen knapp
Es sind offensichtlich erhebliche technische Probleme, die der Bundestagsbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung aufwirft. Darauf hatte auch schon der IT-Verband Eco hingewiesen. Die Knappheit im IPv4-Adressraum führt letztlich dazu, dass viele Provider den Nutzern keine öffentlichen IP-Adressen mehr, sondern einzelne IP-Adressen per Network Address Port Translation (NAPT) auf mehrere Nutzer verteilen.
Um Anschlüsse eindeutig zu identifizieren wäre der Aufbau einer umfangreichen Datenbank notwendig, wie es dazu in einem Hintergrundpapier vom Mai 2015 heißt:
"müsste durch die Anbieter zunächst eine neue, riesige Datenbank aufgebaut werden"
Der Provider müsste neben dem benutzten Port auch die exakten Nutzungszeiten aufzeichnen. Trotz der kürzeren Speicherfristen könnte damit
"ein vollständiges Nutzerprofil des Einzelnen erstellt werden".
Es geht um Millionen
Es geht um einen zweistelligen Millionenbetrag , den die Telekom aufwenden müsste, um eine solche Datenbank zu erstellen, wie golem.de informierte.
Die Telekom will diese Datenbank auch nicht erstellen, der Verknüpfungsvorgang zwischen einer öffentlichen IP-Adresse und einem konkreten Nutzer werde nicht gespeichert. Das Unternehmen teilte dazu mit:
"Mangels Rechtsgrundlage ist dies auch nicht zulässig. Bei einer Speicherung über zehn Wochen ist daher kein Bezug mehr zum konkreten Anschlussinhaber möglich"
Das bedeutet, dass die von der Bundesnetzagentur geforderte Mitteilung von konkreten Nutzernamen sei
"also nicht machbar".
Die Telekom will mit ihrer Klage die Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich in Frage stellen, sondern
"Einzelheiten der konkreten Umsetzung".